Umgangsregelung mit Ãœbernachtung beim Vater

Das Kammergericht in Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem die Kindesmutter dem Vater verweigern wollte, dass die Kinder bei ihm übernachten, da seine Wohnung viel zu klein sei, für die Kinder kein Kinderbett vorhanden sei und der Vater Raucher sei, was dem einen Kinde gesundheitlich schaden könne, da dies unter Asthma leiden würde. Das Kammergericht hat diese Einwendungen der Mutter nicht gelten lassen. Im Hinblick auf den hohen, sogar verfassungsrechtlich geschützten Rang des Umgangsrechtes und der Bedeutung von Übernachtungen für die Erhaltung und Verbesserung der kindlichen Beziehungen, seien dies alles keine Argumente. So sei der Vater auch schon vor der Trennung der Eheleute Raucher gewesen und seinerzeit hätte die Mutter dies nicht als Gesundheitsgefährdung angesehen.

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Eine Reaktion zu “Umgangsregelung mit Ãœbernachtung beim Vater”

  1. pida

    ich bitte sie um die hilfe
    ich liebe in frankreich ;meine frau nahm mir die kinder und geht wieder nach deutschland zuruck
    ohne mir was zusagen;ich weiss nicht mehr was ich machen solle

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