Unterhaltsansprüche können bald europaweit schneller durchgesetzt werden
Pressemitteilung des BMJ:
- Erscheinungsdatum
- 15.04.2011
Zu dem Beschluss des Bundesrates, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EG-Unterhaltsverordnung keine Einwände zu erheben, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Mit dem Beschluss des Bundesrates ist gewährleistet, dass das Durchführungsgesetz rechtzeitig zum 18. Juni 2011 in Kraft treten kann. Ab diesem Zeitpunkt wird die EG-Unterhaltsverordnung angewandt. Die Unterhaltsverordnung erleichtert für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die Bürgerinnen und Bürger gewinnen aus dem europäischen Raum des Rechts konkrete Vorteile für sich: So kann zum Beispiel eine deutsche Mutter direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, um einen deutschen Unterhaltsbeschluss in Frankreich gegen den Schuldner zu vollstrecken. Künftig können deutsche Unterhaltstitel also in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden.Â
Zum Hintergrund:Â
Konnte bisher ein Unterhaltstitel in einem ausländischen Staat erst dann vollstreckt werden, wenn der Titel in dem Vollstreckungsstaat zur Zwangsvollstreckung zugelassen worden ist, so schafft die Unterhaltsverordnung dieses Zulassungsverfahren grundsätzlich ab.
Die Unterhaltsverordnung sieht außerdem eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Behörden vor, um die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zu erleichtern. Hierzu richten alle  Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark zentrale Behörden ein, die bei grenzüberschreitenden Unterhaltsstreitigkeiten eng zusammenarbeiten. Die Unterhaltsberechtigten brauchen sich also nicht selbst an ausländische Stellen zu wenden, deren Sprache sie oftmals schon nicht verstehen, wenn sie Hilfe benötigen. Sie können sich stattdessen an die zentrale Anlaufstelle ihres Staates wenden. Die zentrale Behörde eines Mitgliedstaates wird zum Beispiel dann helfen, den Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen. Zentrale Behörde für europäische Unterhaltsstreitigkeiten ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Erfahrungsgemäß halten insbesondere die damit verbundenen Kosten Unterhaltsgläubiger von der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche im Ausland ab. Die Unterhaltsverordnung baut daher finanzielle Hürden ab, um eine effektive und kostengünstige Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu ermöglichen. So ist zum Beispiel die Unterstützung durch die zentrale Behörde kostenlos. Benötigt ein Unterhaltsberechtigter zusätzlich rechtlichen Beistand, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
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Zu dem Beschluss des Bundesrates, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EG-Unterhaltsverordnung keine Einwände zu erheben, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Zum Hintergrund:Â
Konnte bisher ein Unterhaltstitel in einem ausländischen Staat erst dann vollstreckt werden, wenn der Titel in dem Vollstreckungsstaat zur Zwangsvollstreckung zugelassen worden ist, so schafft die Unterhaltsverordnung dieses Zulassungsverfahren grundsätzlich ab.
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Am 16. Dezember 2011 um 12:56 Uhr
Hallo bin geschieden und meine Exfrau ist wider verheiratet und sie lebt in deuschland und ich als Vater lebe in frankresch muss ich trotzdem Unterhalt zahlen an die zwei Kinder
da meines wissend in Frankreich das nicht der fahl ist
Am 10. Januar 2012 um 14:54 Uhr
@ malsko
nur wenn ein Unterhaltsschuldner im Ausland lebt, gilt für ihm noch nicht dessen Heimatrecht. Wenn für das Unterhaltsrecht grundsätzlich deutsches Recht gilt, müssen sie natürlich auch, wenn sie in Frankreich leben, gegebenenfalls Unterhalt zahlen.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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Am 14. Februar 2012 um 22:24 Uhr
Hallo,
ich habe einen fast 14jährigen unehelichen Sohn, sein Vater wohnt seit einem 3/4 Jahr in England mit seiner Familie (verheiratet, mind. 2 weitere Kinder). Ein Unterhaltstitel besteht, nur keine Kontaktdaten, wo das Jugendamt diesen einfordern kann. Seine Mutter hier hat diese Daten. Kann ich diese bzw. ihren Partner, der nicht mit ihm verwandt ist, auf Herausgabe dieser Kontaktdaten verklagen, da er seiner Pflicht, Unterhalt zu zahlen nicht nachkommt? Oder wie komme ich sonst an ihn heran? Gibt es die Möglichkeit, eine Anzeige zu machen, sodass er beim Einreisen seine Daten angeben muss? Ich bin langsam verzweifelt…