Unterhalt Minderjähriger im Internat (auch in Heim, Pflegefamilie)

Wird ein minderjähriges Kind auswärtig untergebracht, also z.B. bei einer Pflegefamilie, im Heim oder in einem Internat, so sind beide Elternteile, obwohl das Kind noch nicht volljährig ist, barunterhaltspflichtig. Es gilt § 1606 Abs.3 Satz 1 BGB.
Hat das Kind einen eigenen Haushalt, gelten für den Bedarf die Sätze für Volljährige. Wie bei Studenten also als Bedarf 670,00 EUR (Stand März 2012). Das Kindergeld wird hier auch bei den Minderjährigen voll bedarfsdeckend angerechnet.
Die Eltern haften für den restlichen Bedarf im Verhältnis der Einkommen zueinander.

Einfaches Beispiel:
Bedarf Kind: 300
EK Vater: 3000
EK Mutter: 1500
Vater zahlt 200
Mutter zahlt 100

Die Kosten für das Internat sind bei elterlichem Einverständnis Mehrbedarf und neben dem Regelbedarf zu zahlen. Hier sind Werte für die Restbetreuung am Wochenende und Bedarfsersparnisse durch freies Wohnen, Verpflegung etc. ggfls. zu berücksichtigen.

Gab es hinsichtlich der Internatsunterbringung kein Einverständnis der Eltern, wird es problematisch. Hat ein Elternteil die Alleinsorge, muss der andere die Internatsentscheidung idR hinnehmen (und bezahlen). Gibt es Streit bei gemeinsamer Sorge, muss das Familiengericht entscheiden.

Haben Sie dazu Fragen, wenden Sie sich an mein Büro.

Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

Eine Reaktion zu “Unterhalt Minderjähriger im Internat (auch in Heim, Pflegefamilie)”

  1. Endlos

    es gibt kein REcht, jedenfalls keins für Männer, Exväter und männlich Volljährige. Es wird ein Nervenkrieg auf ihre Kosten, da alle Gerichte den Frauen immer REcht geben. S. das katastrophale Urteil über leibliche Väter EGH oder Dreiteilungsmethode BVAG. Erwartet nichts und ihr werdet nicht enttäuscht. Die deutsche Gesetzesgebung übervorteilt die Frau in Unterhaltsfragen und dazu kommt noch die Willkür und Subjektivität der Richter/innen zu Gunsten der Frau. Die Anwälte verdienen ihr Geld – meist im Schlaf – nicht alle sind so wie H.v.Wehl und der Mann wird finanzielle lebenslang bestraft und seinen Kindern entfremdet. DIe Folgeschäden für die Kinder, wie auch für die entsorgten Männer sind nicht relevant in der deutschen Rechtsprechung. Die Emanzen haben sich so weit emanzipiert, dass die Männer in diesem Land degradiert werden zu potenzellen Pädophilen, Lügnern und Betrügern. I.d.R. ist ein Mann nicht in der Lage sich gegen diese Intrigen zu wehren. Selbst bei klaren Nachweisen von Einkommen und Veruntreuung der Exfrauen von Vermögen, wird er immer verurteilt. Viele junge Männer gehen deswegen einer Beziehung und Kindern aus dem Weg. Denn die meisten immerhin 1/2 Hälfte sind Scheidungskinder missbraucht von der eigenen Mutter für ihre perfiden Rachgelüste. Das hat mit Emnzipation nichts mehr zu tun. Wenn ich in den Foren hier lese, dass alle Männer immer ne Jüngere gegen die Ältere austauschen und damit es verdienen, lebenslang zu blechen bestätigt sich die Vorverurteilung und Pauschalierung der Männer noch einmal.Wählt nicht mehr diese Betonköpfe und gebt den Exen alles was sie wollen, damit ihr wenigstens Eure Kinder noch sehen dürft. Lasst Euch ausbluten, Ihr habt eh keine Chance. Der Verdiener in der Familie, der sowohl mit Baren wie auch in der Familien gelebt und genauso zu der Kindererziehung gesorgt hat, ist zum Ausbeuten frei gegeben bei Scheidung.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht