Auslandsverwendungszuschlag des Soldaten in Afghanistan

Der BGH hat anhand eines in Afghanistan eingesetzten Soldaten für die Unterhaltsberechnung entschieden:

Der Auslandsverwendungszuschlag, den ein in Afghanistan eingesetzter Berufssoldat bezieht, ist nicht in voller Höhe zum unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen zu rechnen. Für die Entscheidung, in welchem Umfang der Zuschlag für den Unterhalt heranzuziehen ist, müssen die Umstände des Einzelfalls gewürdigt werden.

ENTSCHEIDUNG BGH

Scheidung tut weh

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RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

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