Grenzen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit
In 3 Entscheidungen hat der BGH erklärt, dass die unterhaltspflichtigen Elternteile zwar grds „das letzte Hemd mit den minderjährigen Kindern zu teilen haben“, es aber auch hier Grenzen der fiktiven Zurechnung von Erwerbseinkünften gibt.
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RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
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Am 5. August 2012 um 19:03 Uhr
das ist den Gerichten völlig egal, wie der Unterhaltspflichtige den Unterhaltszahlungen insbesondere an die Ex nachkommen. Es geht nur noch um Geld und die Ffrauen haben die Macht. Sie sind überpriviligiert und werden übervorteilt. Bzw. derjenige der den Barunterhalt in der Familien vor der Trennung verdiente, hat keine Chance mehr, je in seinen LEben wieder genügend Einkommen zu haben. Er wird meist verurteilt. lebenslang die Hälfte zumeist fiktiver Einkommen zu zahlen. Die Gerichte mutmassen statt sich an den tatsächlichen Einkommen zu halten. Frauen haben die Macht. Kenne auch sehr wenige Frauen, die für ihr Kind Unterhalt bezahlen auch wenn es beim Vater lebt. Und die dürfen das. Der Ex wird trotz Kind etc. gepfändet und ausgeblutet. Ich verachte Gerichte/Richter und Richterinnen, und die meisten Anwläte, die nur daran interessiert sind, aus einer Scheidung möglichst viel Geld heruaszuschlagen. Das Menschliche ist auf der Strecke geblieben. Die Frauen können weiterhin darauf vertrauen, ihr Leben lang versorgt zu werden ohne auch nur einen Finger mehr krumm machen zu müssen. Ein faules System, marode rudimentär, absolout ungerecht und menschenrechtsverletzend. Genauso beim Sorge -und Umgangsrecht. Alle Macht den Frauen …es lebe die nicht gelebte Emanzipation.
Am 15. August 2012 um 11:22 Uhr
stimmt genau,justizia war/ist halt eine frau!!!
Am 31. August 2012 um 16:34 Uhr
Leider kann ich das nur bestätigen. Ehebedingte Vorteile verkehren sich nach der Heirat in ehebedingte Nachteile. Wieso eigentlich? „Sie“ wollte unbedingt heiraten. Arbeiten wollte sie auch! Die Hochzeit ist passiert, das Arbeitgehen aber nicht. Nach 23 Jahren ist mein Rentenkonto zufrieden stellend gefüllt, ihrs dagegen leer. Das darf ich jetzt ruhig und gelassen zur Hälfte auffüllen.
Jetzt wollte ich meinen Ruhestand zu genießen. Den Ruhestand habe ich, der Genuss bleibt mangels Masse aus. Dafür habe ich nebenberuflich studiert, mich im Beruf hochgearbeitet und zehn bis zwölf Stundentage durchgezogen?
Bleibt noch nachzutragen, dass ich soweit wie möglich alles im Ehevertrag abgesichert habe. Doch jetzt wird alles wegen ehebedingte Nachteile abgeschmettert. Für „sie“ waren in Wirklichkeit ehebedingte Vorteile.
In der nächsten Welt möchte ich auch als Frau geboren werden.
Am 20. November 2012 um 14:09 Uhr
Pah, die Frauen sollen immer die Bösen sein? Habe 3 Kinder mit meinem Exmann. Er hat noch nie einen Cent bezahlt. Einen Tag nach der Trennung hat er eine gutbezahlte Stellung aufgegeben und lebt seit dem von angeblichen 400 Euro. Hat aber eine Wohnung und ein Auto… Hier geht es nicht um mich! Hier geht es um 3 Kinder, die unter dem Existensminimum leben müssen, weil der Vater sagt, er wird mir, der Mutter niemals einen Cent zahlen, weil er nicht einsieht, daß ich mir mit dem Geld ein schönes Leben mache! ???
P.S. Vom Rentenkonto wurden auch Anteile von mir auf den Exmann umgeschrieben. Meine Tochter ist schwerbehindert.
Am 14. Mai 2015 um 18:17 Uhr
Ich hab noch nie Unterhalt eingefordert….fast alle Frauen können arbeiten gehen….ihr habt euch mal geliebt…nur Menschen ohne Verstand fordern Unterhalt und das stimmt ….lasst euch nicht scheiden….wenn ihr keine triftigen Gründe habt…!