Semesterbeiträge als Mehrbedarf?

Studiengebühren sind bekanntlich Mehrbedarf, der neben dem Elementarunterhalt von den Eltern zu zahlen ist. (dazu mehr KLICK)
Was ist aber mit den sogenannten Semesterbeiträgen, wie Semesterticket, ASTA-Beitrag und Sozialbeitrag? Kann das auch neben dem Unterhalt zusätzlich gefordert werden?

Laut OLG Düsseldorf v. 30.05.12 – II 3 UF 97/12 – NEIN!

Begründung: Auch BaföG- Empfänger müssen diese Beträge aus ihren BAfög Leistungen selbst erbringen und es ist nicht einzusehen, dass Unterhaltsempfänger hier besser gestellt sein sollten.

Scheidung tut weh

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RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

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