Ist ein Berufsorientierungsjahr als allgemeine Schulausbildung anzusehen?

Der Fall:

eine volljährige Tochter (unter 21, unverheiratet, bei der Mutter lebend) mit einer bislang nicht erfolgreichen Schulkarriere, besucht besucht ein städtisches Berufskolleg und leistet dort ein Berufsorientierungsjahr ab. Für diese Zeit will sie Unterhalt, weil sie sich als privilegierte Volljährige sieht (volljährig, aber unter 21, unverheiratet, bei einem Elternteil lebend in allgemeiner Schulausbildung). Der Vater sieht das Berufsorientierungsjahr nicht als „allgemeine Schulausbildung“ an und verweigert den Unterhalt, da volljährige Kinder außerhalb von Schul- oder Berufsausbildung keinen Unterhaltsanspruch haben.

Das OLG K̦ln (Beschl. 23.04.12 Р25 WF 64/12) beurteilt das Berufskolleg nach
– Ziel des Schulbesuchs
– zeitliche Beanspruchung des Schülers
– Organisationsstruktur der Schule
und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um einen allgemeine Schulausbildung i.S. des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB handelt und die Tochter damit einen Unterhaltsanspruch hat.

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Fachanwalt für Familienrecht

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Eine Reaktion zu “Ist ein Berufsorientierungsjahr als allgemeine Schulausbildung anzusehen?”

  1. Tine

    Hallo erst mal also mein Stiefsohn wird im Sommer 21 Jahre hat im Juli 2010 seinen Realschulabschluss mit Quali gemacht wollte dann am Gym. Voll Abi machen gefiel im nicht und beschloss dann 2011 Fach Abi zu machen was er laut letzten Zeugnis mit eine Notendurschnitt von 4 beenden wird nimmt keinerlei Ratschläge an lässt uns eigendlich seid er 18 Jahre ist Schulisch komplett außen vor nach dem Motto geht euch nichts mehr an schreibt keine Bewerbungen sagt will auch mal ein Jahr zu hause bleiben .Nach dem er dann auch noch meinem Mann gegenüber Handgreiflich geworden ist nur weil er ihm dazu bewegen wollte Bewerbungen zu schreiben haben wir Ihn vor die Tür gesetzt.Müssen wir jetzt Unterhalt zahlen ?Kann mir das einer sagen?

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