Düsseldorfer Tabelle 2013

Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2013 wurde gerade veröffentlicht. Es gibt Gewinner und Verlierer. Grundsätzlich sind die Kinder in gescheiterten Ehen immer die Verlierer, aber die Düsseldorfer Tabelle für 2013 gibt ihnen noch einen „Nachschlag“.

– Die Selbstbehalte für die Unterhaltspflichtigen werden angehoben
– Die Unterhaltsbeträge bleiben dagegen unverändert auf dem Niveau von 2011

Was bedeutet das nun:

die Kinder bekommen grundsätzlich nicht mehr Unterhalt
– bei engen wirtschaftlichen Verhältnissen bekommen sie durch die höheren Selbstbehalte sogar weniger

Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern beträgt ab 2013 für erwerbstätige Unterhaltsschuldner 1.000,00 EUR statt bisher 950,00 EUR
Für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner wird der Selbstbehalt auf 800,00 EUR (vorher 770,00 EUR) angehoben. Gegenüber vollj. Kindern, die nicht privilegiert sind, z.B. Studenten, steigte der Selbstbehalt von 1.150,00 auf 1.200,00 EUR.

Beispiel:
Kind 8 Jahre alt, Vater verdient 1.225,00 EUR bereinigt netto.

bisher: Unterhalt nach 1. Einkommensgruppe und 2. Alterstufe = 272,00 EUR. Selbstbehalt des Vaters von 950,00 EUR (1.225 minus 272 = 953) ist gewahrt.
ab 2013: Vater müssen 1.000,00 EUR Selbstbehalt verbleiben. Über dem Selbstbehalt hat er nur 225,00 EUR, also sinkt der Unterhalt von 272,00 EUR auf 225,00 EUR. Das Kind bekommt ab 2013 47,00 EUR weniger.

In so einem Beispiel können die Unterhaltsschuldner, es sind ja fast immer die Väter, eine Abänderung verlangen, da die Wesentlichkeitsgrenze von 10 % des Unterhaltsbetrages überschritten ist.

Unbedingt beachten: in dem Beispielsfall muss bei Vorlage eines Unterhaltstitels die Abänderung schriftlich verlangt und bestätigt werden. Sonst ist zwingend ein gerichtliches Abänderungsverfahren nötig. Einfach den Unterhalt kürzen geht nicht! Dann kommt die Vollstreckung aus dem Titel.

Persönliche Anmerkung: jeder wünscht sich mehr Geld. Die Kinder bzw. der Mütter werden enttäuscht sein. Die Väter im unteren Gehaltsbereich dürfen etwas mehr behalten, nachdem sie mit 950,.00 EUR schwer zurecht kamen. Ob das alles so richtig oder sogar gerecht ist ………. ich weiß es nicht.

Hier ist der Link zur Düsseldorfer Tabelle beim OLG Düsseldorf

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8 Reaktionen zu “Düsseldorfer Tabelle 2013”

  1. amelie gula

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich würde gerne wissen wieviel Unterhalt mir und meiner Schwester zusteht. Wir sind beide Studenten allerdings nicht über 25. Unser Vater ist in Privatinsolvenz gibt es deswegen irgeneelche Sonderregelungen da laut Düsseldorfer Tabelle uns ca. 480 Euro zustehen exklusive Kindergeld.
    ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
    MFG
    Amrlie

  2. Lauer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin ende 2008 mit meiner Tochter von deutschland nach Frankreich gezogen. Habe einen deutschen titel wo mein ex damals unterschrieben hat. Wir sind deutsche staatsbürger mein ex wohnt weiterhin in deutschland. er ging vor zwei jahren nach frankreich zu Gericht und hat einen Antrag gestellt das der deutsche unterhaltstitel für nichtig erklärt wird und er nach französischem Recht unterhalt zahlen möchte. WEil das ist viel weniger als nach düsseldorfer tabelle. Das erste Gericht hat alles abgeschmettert und er ging an ein höheres Gericht die haben ihm Recht gegeben. Dürfen die das, kann ich alles neu regeln lassen in Deutschland. Bin ja deutscher Staatsbürgerin und wohne an der Grenze.

    mfg Lauer

  3. Fridolin

    Guten Tag,

    ich habe mich kürzlich mit der Unterhalsberechnungt eines 25-Jährigen beschäftigt, der – in Ausbildung stehend – eine eigene Wohnung bezogen hat.
    Sein Unterhaltsanspruch gegenüber beider Elternteile betrug nach Stufe 9 DT 742 €, als er noch bei der Mutter wohnte.
    Unter Punkt 7 DT wird ein Unterhaltsbetrag von 670 € bei Volljährigen, die nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, veranschlagt.
    Was ist der Grund für die Kappung des Unterhalts? Ist das nicht paradox, dass der Unterhalt des Kindes bei eigenem Haushalt nun geringer ausfällt, als er noch bei einem Elternteil gewohnt hat?
    Gibt es dafür eine plausible Antwort?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Fridolin

  4. RA Thomas von der Wehl

    das verstehe wer will. Ich jedenfalls auch nicht!

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  5. Gabi

    Darf der Vater Unterhalt kürzen wenn die Kinder in den Ferien bei ihm sind?

  6. RA Thomas von der Wehl

    eindeutig: NEIN

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  7. Klaudia

    Hallo. Meine Frage ist ich habe ein Haus in die Ehe mitgebracht und mein Mann hat mit für die Renovierung bezahlt.jetzt sagt er er zieht erst aus wenn ich ihm das komplette Geld hinlege. Ist das rechtens? Auch das ich ihm das alles zurück bezahlen muss?

  8. Selina

    Hallo,
    ich erhalte vom Kindsvater seit Jahren Unterhalt für unser gemeinsames Kind. Er zahlt mir von sich aus seit Jahren deutlich mehr als er müsste, obwohl ich ihn darauf hingewiesen hatte das es zu viel ist. Das Kindergeld erhalte ich seither auch komplett. Nun möchte er plötzlich das hälftige Kindergeld von den letzten Jahren von mir ausgezahlt haben, was viele tausend Euro wären. Er meinte der Betrag wäre sofort fällig. Ist das denn rechtens? Kann er wirklich zu viel gezahltes Geld zurückverlangen obwohl alles auf freiwilliger Basis läuft?
    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort

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