OLG Karlsruhe Az 4 U 120/12, Urteil vom 1.3.2013 Anwaltswerbung mit der Bezeichnung „Spezialist für Familienrecht“ ist wettbewerbswidrig

Ein Rechtsanwalt, der im Rechtsverkehr für sich mit der Bezeichnung „Spezialist für Familienrecht“ wirbt, verstößt gegen § 43b BRAO i.V.m. § 7 II BORA und handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11, 5 I Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig.

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Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

Telefon: 0049 431 91116
www.vonderwehl.de

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