KG Berlin: Keine Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Hat ein deutsch/thailändisches Ehepaar während der Ehe sowohl in Deutschland als auch in Italien gemeinsam gelebt, scheidet die Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung aus, wenn auf die Scheidung entweder deutsches oder italienisches Recht Anwendung findet.
Az 1 VA 12/12, Beschluss vom 19.03.2013
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RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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