Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen (Quelle: DAV)

Es hat zwar nur am Rande etwas mit dem Familienrecht zu tun, ist aber dennoch wichtig zu wissen. Häufig spielt in Unterhaltsverfahren die Privatinsolvenz eine Rolle

Der Deutsche Bundestag hat in der 270. Plenarsitzung am 16. Mai 2013 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (BT-Drucksache 17/13535 vom 15. Mai 2013 mit Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Regierungsentwurf BT-Drs. 17/11268) verabschiedet. Ãœber die Dauer des Restschuldverfahrens wird seit dessen Einführung im Jahr 1999 gestritten. Im europäischen Vergleich ist die Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren verhältnismäßig lang. Das Gesetz sieht nun die Möglichkeit vor, Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig bereits nach drei oder fünf Jahren zu beenden, wenn die betroffenen Schuldner innerhalb des genannten Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen (mindestens 35 %) oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gesetz ändert in 12 Artikeln auch eine ganze Reihe anderer wichtiger Gesetze und soll im Wesentlichen am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Artikel 12 (Änderung des Genossenschaftsgesetzes) tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses, die vom Parlamentsplenum unverändert angenommen wurden, finden Sie hier.

Scheidung tut weh

Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

Telefon: 0049 431 91116
www.vonderwehl.de

Die Online Scheidung mit ehescheidung24
schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht