Wie kriege ich den Ehemann aus dem Haus raus
Leider auch ein konkreter Fall.
Die Ehefrau will den Ehemann aus dem Haus loswerden, der zieht aber nicht freiwillig aus, zumal ihm das Haus allein gehört. Es war schon sein Elternhaus. Was macht die „böse“ Frau? Sie ist allein in der Küche und nimmt sich einen Kochlöffel. Den hält sie sich vor die Wange, zieht ihn nach hinten und lässt ihn sich ins Gesicht klatschen. Da sie es ernst meint, das ganze noch mal gegen die Lippe, bis diese aufplatzt und blutet. Dann geht sie ins Wohnzimmer, wo der „vermeintliche Unhold“ sitzt und fängt einen lautstarken Streit an. Sie wirft ein paar Möbel um, räumt den Tisch ab und zufällig erscheint in diesem Moment die beste Freundin (selbst vor 6 Monaten sehr aufwändig geschieden) und ruft sofort die Polizei. Die Situation ist aus Sicht der Polizei eindeutig. Frau verletzt und blutet, Freundin ist Zeugin, der Mann ist immer der Täter. Die Polizei erteilt ihm ein „Hausverbot“ für 3 Tage und die Ehefrau ist am folgenden Tag beim Anwalt, der per einstweiliger Anordnung das Haus vom Familiengericht vorläufig der Ehefrau zuweisen lässt.
Der Mann hatte praktisch keine Chance sich zu verteidigen. Merkwürdig ist nur, wie die Fälle einander gleichen. Hoffentlich habe ich hier nicht noch eine Anleitung dazu geschrieben,
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
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Am 5. April 2014 um 11:10 Uhr
„Hoffentlich habe ich hier nicht noch eine Anleitung dazu geschrieben,“
leider doch, ich musste genau dies am eigenen Leibe
erfahren.
Boris Henn
Am 8. August 2014 um 07:49 Uhr
logisch war das eine Anleitung
Am 8. August 2014 um 07:51 Uhr
Es zeigt auf wie schwierig es für einen (Aussenstehenden 3.) Anwalt ist Recht zu sprechen.