Hartz IV verfassungswidrig - Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen (Quelle: Spiegel-Online).
Dienstag, den 9. Februar 2010SPIEGEL-ONLINE schreibt:
Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen.
Berlin - Die Bundesregierung muss Hartz IV korrigieren. Das Verfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil große Veränderungen an der […]