Archiv der Kategorie 'Gewaltschutzgesetz'

Wohnungsverweis durch die Polizei bei häuslichen Konflikten nur begrenzt möglich

Donnerstag, den 6. September 2007

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 23.08.2007 Die Polizei darf bei häuslicher Gewalt zum Schutz des Opfers nur kurzfristig einen Wohnungsverweis gegenüber dem Täter aussprechen bis das Opfer Gelegenheit hat, Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht – Familiengericht – zu beantragen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einem Eilverfahren entschieden. Wie das Verwaltungsgericht ausführte, [...]

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Urteil Gewaltschutzgesetz (Quelle: Arge FamRecht DAV)

Montag, den 8. Januar 2007

OLG Rostock: Ein Anspruch auf Überlassung der gemeinschaftlich genutzten Wohnung besteht nur, wenn der Antragsgegner vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit der Antragstellerin verletzt, nicht bei einer Nötigung, die in der Drohung liegt, deren Haus mit einem Radlader zusammen zuschieben.

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht