Archiv der Kategorie 'Neue FamFG 2009'

Probleme bei notariellen Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Dienstag, den 24. November 2009

Seit dem 1. September 2009 gilt ein neues Gesetz zum Versorgungsausgleich. Insbesondere neu geregelt wurden die Voraussetzungen und die Möglichkeiten der Eheleute, eine notarielle Vereinbarung zum Versorgungsausgleich zu schließen. Die Möglichkeiten wurden wesentlich erweitert und der Wille des Gesetzgebers war es, die Gestaltungsmöglichkeiten für die Eheleute zu erweitern und zu liberalisieren. Im Moment stelle ich […]

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Einvernehmliche Scheidung gem. § 133 FamFG wird einfacher

Mittwoch, den 9. September 2009

Mit der Reform des Familienrechts ist zum 1. September 2009 wird auch die einvernehmliche Scheidung einfacher geregelt. Die Vorschrift des § 630 ZPO, die erhebliche formalistische Einschränkungen einer einvernehmlichen Scheidung vorsah, ist ersatzlos gestrichen. Es gab zwar in Deutschland nur ganz wenige Familienrichter, die am Wortlaut des § 630 ZPO klebten, aber es gab immerhin […]

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Scheidungsverfahren werden deutlich schneller möglich.

Freitag, den 4. September 2009

Mit der Gesetzesreform und dem neuen FamFG hat sich einiges geändert. Das gesamte Verfahrensrecht in Familiensachen ist geändert worden. Eine positive Auswirkung dabei ist, dass langwierige Scheidungsverfahren,die auf Grund des Versorgungsausgleiches nicht vorankommen, nunmehr vermieden werden können. Bereits 3 Monate nach Zustellung des Scheidungsantrags können beide Eheleute den Antrag stellen, den Versorgungsausgleich abzutrennen. Damit kann […]

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Es gibt keine Scheidungsurteile mehr!

Freitag, den 4. September 2009

Wer einen Scheidungsantrag nach dem 1. September 2009 stellt, kann nicht mehr damit rechnen, ein Scheidungsurteil zu bekommen. Aber keine Angst, die Scheidung ist in Deutschland nicht abgeschafft worden. Wir haben nur durch das neue FamFG eine neue Begrifflichkeit erhalten. Aus einem schwer nachvollziehbaren Grunde hat der Gesetzgeber den Begriff Scheidungsurteil abgeschafft und durch den […]

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Scheidungen werden schneller m̦glich РAbtrennung Versorgungsausgleich erleichtert

Donnerstag, den 3. September 2009

Das neue am FamFG bietet auch Vorteile für die Beteiligten. Insbesondere ist zu erwarten, das Scheidungsverfahren jetzt deutlich zügiger durchgeführt werden können. Bislang war von einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von mindestens 5 und meist  8 bis 12 Monaten auszugehen. Dies lag häufig davon, dass der Versorgungsausgleich zu klären war und teilweise die Versorgungsträger die Anfragen sehr […]

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