BGH: Zustimmung des Ehegatten zur Zusammenveranlagung (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Mittwoch, den 3. Februar 2010Wenn ein Ehegatte während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner eigenen Steuerbelastung einsetzen könnte, kann er trotzdem verpflichtet sein, dem Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, durch den der andere Ehegatte steuerlich entlastet wird. […]