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Grundlagen

Gebühren

bis zum 01.07.2004 galt die BRAGO mit

§ 31. Prozeßgebühr, Verhandlungsgebühr, Beweisgebühr.

Es entstanden im Scheidungsverfahren 3 Gebühren nach dem üblichen Streitwert (3-faches Nettoeinkommen + 500,00 EUR VA). Eine Ersparnis ergab sich daraus, dass wir die 3. Gebühr - die Beweisgebühr - nicht berechneten. Dies ergab eine Ersparnis von 33,3 %, mithin 1/3. Diese Möglichkeit besteht nach dem RVG leider nicht mehr, da die Bweisgebühr einfach komplett gestrichen wurde und die anderen Gebühren gesetzlich nicht disponibel sind.

Aber dennoch:

Ab dem 01.07.2004 gilt das RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz). Im RVG gibt es eine Beweisgebühr nicht mehr. Grundsätzlich fallen im RVG nach dem Gegenstandswert folgende Gebühren an: 1. Die Verfahrensgebühr nach VV.Nr. 3100 mit einem Satz von 1,3 2. Die Terminsgebühr nach VV.Nr. 3104 mit einem Satz von 1,2 Insgesamt fallen nach dem RVG nur noch 2,5 Gebühren statt nach der BRAGO 3,0 Gebühren an. Damit ersparen Scheidungswillige bereits rund 17 %. Eine weitere Ersparnis kann sich daraus ergeben, dass wir bei einvernehmlichen Scheidungen bereit sind beim Familiengericht zu beantragen den Gegenstandswert um 25 % zu reduzieren. Der Gegenstandswert wird zwar letztlich vom Gericht festgesetzt, viele Gerichte werden der Reduzierung zustimmen. Eine weitere Wertreduzierung um jeweils 250,00 EUR kann das Gericht auf Antrag für jedes unterhaltspflichtige Kind aussprechen.

Unter den Grundlagen links können Sie sich eine Beispielsberechnung unter "Beispielfall" ansehen.

Wenn Ihr Jahreseinkommen mit allen Zusatzleistungen im Monatsschnitt bei max. 2. - 2.500,00 EUR liegt, Sie kein besonderes Vermögen wie Sparkonten, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Immobilien, wertige Autos usw. haben, kommt Prozeßkostenhilfe (PKH) für Sie in Betracht. Die PKH deckt die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten ab. PKH gibt es ratenfrei - die einvernehmliche Scheidung wäre damit für den Antragsteller(in) kostenfrei. PKH gibt es aber auch auf Raten. Links ist unter dem entsprechenden Buttondas vorgeschriebene PKH-Formular mit Erläuterungen hinterlegt.

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