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Ehescheidung 24.de

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Grundlagen

Ehescheidung 24.de - Streitwert-Rechner

Sie können die voraussichtlich anfallenden Kosten des Scheidungsverfahrens selbst berechnen. Wir haben ein Tool (Rechner) gefunden daß fast richtig rechnet. Beachten Sie den Hinweis auf die Gerichtskosten. Falls der Rechner nicht erscheint, liegt das an Windows XP (siehe Hinweis unten). Voraussetzung der Streitwertreduzierung ist immer die Zustimmung des Familiengerichtes.

1. Schritt

a) Nettoeinkommen Ehefrau + Nettoeinkommen Ehemann x 3 = ........... EUR

b) ziehen Sie für jedes Kind, dem Sie Unterhalt gewähren 250,00 EUR ab und kommen zu ............ EUR.

c) ziehen Sie davon 25 % ab und kommen zu ............. EUR.

d) addieren Sie zu diesem Wert 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich, wenn er nicht ausgeschlossen ist.

2. Schritt

e) Den aus a) bis d) soeben errechneten Streitwert tragen Sie in das Feld des Streitwertrechners "Streitwert" ein.

f) Kreuzen Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" an. Der Streitwertrechner zeigt Ihnen ein Ergebnis. Aber Achtung, dieses Ergebnis verändert sich noch zu Ihren Gunsten

3. Schritt

g) Sie müssen leider nochmals selbst rechnen, da der Streitwertrechner Ihnen 3 statt der anfallenden 2 Gerichtsgebühren berechnet hat. Bei einvernehmlichen Scheidungen fallen nur 2 Gerichtsgebühren an. Im Gegensatz dazu stehen die anderen (streitigen) Zivilverfahren, bei denen 3 Gerichtsgebühren zu zahlen sind. Sie sparen damit 1/3 der Gerichtskosten. Rechnen Sie wie folgt:

Sie teilen den im Streitwertrechner bei "Gerichtskosten" ausgewiesenen Betrag ./. 3 und ziehen diesen Betrag (1/3 der Gerichtskosten) von der Gesamtsumme ab. Das sieht im Beispiel wie folgt aus: Sie haben z.B. einen Streitwert von 8.600,00 EUR errechnet und eingegeben. Der Rechner zeigt folgendes Ergebnis: Streitwert 8.600,00 EUR

I. Instanz, 1 Anwalt

Anwaltsgebühren 1.122,50 EUR
Auslagenpauschale 20,00 EUR
Mwst 16% 182,80 EUR
Gerichtsgebühren 543,00 EUR
Gesamtkosten 1.868,30 EUR

In diesem Beispiel sind die Gerichtskosten von 543,00 EUR mit 3 Gebühren berechnet. Sie teilen 543,00 EUR durch 3 = 181,00 EUR. Den Betrag von 181,00 EUR ziehen Sie von den Gesamtkosten ab und errechnen:

  1.868,30 EUR
  -181,00 EUR
Gesamtkosten 1.687,30 EUR

Streitwert Rechner - online

Sollten Sie Windows XP verwenden, funktioniert der Java-basierte Online Streitwertrechner unter Umständen nicht, da Windows XP in der Standardversion ohne Java Plugin ausgeliefert wird. Bitte klicken Sie auf: http://www.java.com/en/download/windows_automatic.jsp um das Java Plugin runterzuladen und diese Website vollständig anzuzeigen zu können.

Wenn Ihr Jahreseinkommen mit allen Zusatzleistungen im Monatsschnitt bei max. 2. - 2.500,00 EUR liegt, Sie kein besonderes Vermögen wie Sparkonten, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Immobilien, wertige Autos usw. haben, kommt Prozeßkostenhilfe (PKH) für Sie in Betracht. Die PKH deckt die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten ab. PKH gibt es ratenfrei - die einvernehmlicheScheidung wäre damit für den Antragsteller(in) kostenfrei. PKH gibt es aber auch auf Raten. Links ist unter dem entsprechenden Button das vorgeschriebene Formular mit Erläuterungen hinterlegt.

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