Persönliches

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Der Anwalt online
Es ist im Zuge der neuen Medien heute kein Problem mehr, einen Anwalt über das Internet mit der Durchführung der einvernehmlichen Scheidung zu
beauftragen. Das Ziel ist es, Geld und Zeit zu sparen und alles wesentliche von dem PC zuhause zu erledigen. Bei diesem Vorhaben unterstütze ich Sie gern

Rechtsanwalt
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Spezialist für Online-Scheidungen

Rechtsanwalt Thomas von der Wehl ist verheiratet, hat in Kiel studiert, war 5 Jahre für eine große internationale Gesellschaft tätig und ist als selbständiger Rechtsanwalt seit 1991 zugelassen. Er beschäftigt sich seit den Studienzeiten schwerpunktmäßig mit allen Facetten des Familienrechtes und hat bereits die Wahlstationen der praktischen Ausbildung bei Familienrechtsspezialisten und dem Familiensenat des OLG Schleswig absolviert, bis er als Anwalt zugelassen wurde. Darum hat er auch die Zusatzqualifikation des "Fachanwalt für Familienrecht" erworben.

Für den Fachanwaltstitel sind nochmals vertiefte Kenntnisse des gesamten Familienrechtes durch einen aufwendigen Lehrgang und umfangreich erfolgreich bearbeitete Fälle nachzuweisen. Rechtsanwalt Thomas von der Wehl ist an allen Amts(Familien-)gerichten, Landgerichten und an allen Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Kanzlei von der Wehl fusioniert gerade mit Notaren und anderen Fachanwälten aus verschiedenen Bereichen (Arbeitsrecht - Familienrecht - Verkehrsrecht -
Baurecht - Versicherungsrecht u.a.) zu einer größeren Einheit, in der sich jeder Einzelne noch mehr auf seine Spezialgebiete konzentrieren kann.

Sollten Sie mich beauftragen, werde ich Sie in der Regel im Gerichtstermin persönlich vertreten. Sollte der Weg zu Ihrem Amtsgericht aber sehr weit entfernt sein, werde ich für die mit Ihnen in allen Einzelheiten abgestimmte Scheidungsklage einreichen und Ihr ständig erreichbarer Ansprechpartner sein.

Scheuen sie sich nicht bei Fragen anzurufen (0431 - 91116).

Nur für den auswärtigen Gerichtstermin selbst, der meist nicht länger als 15 Minuten dauert, werde ich einen mit dem Familienrecht versierten Kollegen aus einem Anwaltsnetzwerk der Fachanwälte für Familienrecht beauftragen. Dieser Kollege oder diese Kollegin wird Sie im Termin vor Ihrem zuständigen Amtsgericht sachgerecht und kompetent vertreten und wird über ihren Fall genau Bescheid wissen.

Dadurch entstehen keinerlei Mehrkosten! Rechtsanwalt Thomas von der Wehl berechnet nur die Gebühren, die auch ein örtlicher Anwalt berechnen würde und durch den Antrag auf Streitwertreduzierung können sie u.U. echtes Geld
sparen.So entsteht ihnen kein Nachteil durch Beauftragung unserer Kanzlei, die möglicherweise von ihrem Wohnsitz und dem Gerichtsstand weit entfernt liegt. Sie werden hinsichtlich der Gebühren keine Überraschungen erleben.
Sie erhalten bei Beauftragung eine verbindliche Kostenschätzung, vor deren Überschreitung wir und in jedem Falle melden und dies mit ihnen abstimmen.

Wenn Sie online mit mir Kontakt aufnehmen wollen, benutzen Sie einfach das nachfolgende Kontaktformular

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