Der Online-Anwalt
Es ist im Zuge der neuen Medien heute kein Problem mehr einen Anwalt
über
das Internet mit der Durchführung der einvernehmlichen Scheidung
zu
beauftragen. Ihr Ziel ist es, Geld und Zeit zu sparen und alles wesentliche
von ihrem PC Zuhause zu erledigen. Bei diesem Ziel wird sie Rechtsanwalt
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Spezialist für Online-Scheidungen
unterstützen. Rechtsanwalt Thomas von der Wehl ist Jahrgang 1956,
verheiratet, hat in Kiel studiert, war 5 Jahre für eine große
internationale
Gesellschaft tätig und ist als selbständiger Rechtsanwalt seit
1991
zugelassen. Er beschäftigt sich seit den Studienzeiten schwerpunktmäßig
mit
allen Facetten des Familienrechtes und hat bereits die Wahlstationen der
praktischen Ausbildung bei Familienrechtsspezialisten und dem Familiensenat
des OLG Schleswig absolviert, bis er als Anwalt zugelassen wurde. Darum
hat
er auch die Zusatzqualifikation des "Fachanwalt für Familienrecht"
erworben.
Für den Fachanwaltstitel sind nochmals vertiefte Kenntnisse des gesamten
Familienrechtes durch einen aufwendigen Lehrgang und umfangreich erfolgreich
bearbeitete Fälle nachzuweisen. Rechtsanwalt Thomas von der Wehl
ist an
allen Amts(Familien-)gerichten, Landgerichten und an allen
Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die
Kanzlei von der Wehl fusioniert gerade mit Notaren und anderen Fachanwälten
aus verschiedenen Bereichen (Arbeitsrecht - Familienrecht - Verkehrsrecht
-
Baurecht - Versicherungsrecht u.a.) zu einer größeren Einheit,
in der sich
jeder Einzelne noch mehr auf seine Spezialgebiete konzentrieren kann.
Wenn sie Rechtsanwalt von der Wehl beauftragen, wird er sie in der Regel
im
Gerichtstermin persönlich vertreten. Sollte der Weg zu Ihrem Amtsgericht
für
ihn sehr weit entfernt sein, wird er für sie die mit ihnen in allen
Einzelheiten abgestimmte Scheidungsklage einreichen und ihr ständig
erreichbarer Ansprechpartner sein. Scheuen sie sich nicht bei Fragen
anzurufen (0431 - 91116). Nur für den auswärtigen Gerichtstermin
selbst, der
meist nicht länger als 15 Minuten dauert, wird er einen mit dem
Familienrecht versierten Kollegen aus einem Anwaltsnetzwerk der Fachanwälte
für Familienrecht beauftragen. Dieser Kollege oder diese Kollegin
wird sie
im Termin vor Ihrem zuständigen Amtsgericht sachgerecht und kompetent
vertreten und wird über ihren Fall genau Bescheid wissen.
Dadurch entstehen keinerlei Mehrkosten! Rechtsanwalt Thomas von der Wehl
berechnet nur die Gebühren, die auch ein örtlicher Anwalt berechnen
würde
und durch den Antrag auf Streitwertreduzierung können sie u.U. echtes
Geld
sparen.So entsteht ihnen kein Nachteil durch Beauftragung unserer Kanzlei,
die möglicherweise von ihrem Wohnsitz und dem Gerichtsstand weit
entfernt
liegt. Sie werden hinsichtlich der Gebühren keine Überraschungen
erleben.
Sie erhalten bei Beauftragung eine verbindliche Kostenschätzung,
vor deren
Überschreitung wir und in jedem Falle melden und dies mit ihnen abstimmen.
Den Ablauf des Online-Scheidungsverfahren in allen Einzelheiten haben
wir
oben unter dem Punkt "GRUNDLAGEN"
in den wesentlichen Einzelheiten
beschrieben.
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