Ab dem 01.09.2009 gilt das neue Güterrecht
Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist heute besonders aktuell, denn etwa jede dritte Ehe wird geschieden. Bei einer Scheidung müssen sich die Eheleute auch über den Zugewinnausgleich auseinandersetzen. Das Recht des Zugewinnausgleichs bestimmt, dass die Eheleute den Vermögenszuwachs aus ihrer Ehe ausgleichen müssen. Er ist Folge des gesetzlichen Güterstands (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben.
Nach dem bisher geltenden Recht blieben Schulden, die zum Zeitpunkt der Eheschließung vorhanden sind und während der Ehe getilgt werden, bei der Ermittlung des Zugewinns unberücksichtigt. Wenn ein Ehegatte mit Schulden in die Ehe gegangen ist, wurde dies beim Zugewinn nicht berücksichtigt, auch wenn beide Ehegatten zusammen dann in der Ehe diese Schulden getilgt haben. Das gleiche gilt für ein überschuldetes Unternehmen, welches einer der Ehegatten während der Ehe durch Schenkung oder aufgrund eines Erbrechts erwirbt. Dies sich ab dem 01.09.2009 ändern. Wenn 50.000 € Schulden in der Ehe getilgt werden, entspricht dies im Zukunft einem Vermögenszuwachs von 50.000 €.
Ein Ehegatte, der sich heute überlegt, ob er die Scheidung einreichen will, sollte sich im Bezug auf diese Rechtsänderung überlegen, ob er die Scheidung noch vor dem 01.09.2009 einreicht, dann gilt das alte Recht noch, oder nach dem 01.09.2009. Derjenige, der mit Schulden in die Ehe gegangen ist, steht sich nach dem alten Recht in der Regel besser.
Eine zweite Neuerung wurde vom Gesetzgeber noch ganz kurzfristig und bisher unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit eingebracht. Nach dem 01.09.2009 wird es einen zusätzlichen Auskunftsanspruch geben, der an den Trennungszeitpunkt angeknüpft. Wenn ein Ehegatte nach der Trennung den Eindruck hat, dass der andere versucht, Vermögenswerte verschwinden zu lassen, kann er direkt nach der Trennung Auskunft verlangen, wie hoch das Vermögen ist. Zusätzlich kann auch noch verlangt werden, dass der andere Ehegatte Belege vorlegt. Der Gesetzgeber wollte hiermit den sogenannten illoyalen Vermögensverschiebungen einen Riegel vorschieben. Immer wieder kommt es vor, dass Vermögen der Ehegatten in der Zeit zwischen der Trennung und der Scheidung „verschwindet“ und dem Zugewinnausgleich entzogen wird. Dies wird in Zukunft schwieriger werden.
Auch der vorläufige Rechtsschutz wird für die Fälle, in welchen Vermögen beiseite geschafft werden soll verbessert. Der Ehepartner, dem hier der Schaden droht, kann den Zugewinn künftig leichter vorzeitig geltend machen. Dieses Recht kann er in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor Gericht sichern.
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Die Ehefrau bringt 30000 Euro in die Ehe ein, der Ehemann 20000 Euro Schulden. Während der Ehe erwirtschaften beide zusammen ein Vermögen...
Autor:
Dr. Angelika Nake
Pfeiffer Link und Partner
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