Aktueller Stand der Unterhaltsrechtsreform 1/5

Am 5. April 2006 ist der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom Bundeskabinett beschlossen worden. Entsprechend dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens wurde er zunächst dem Bundesrat zugesandt. Dieser hat in seiner Sitzung vom 19.05.2006 grundsätzlich positiv Stellung genommen.
In einer ersten Lesung hat daraufhin hat der Deutsche Bundestag am 29.06.2006 beschlossen, den Entwurf an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu überweisen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 16.10.2006 eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechtsreform durchgeführt, wobei die meisten Sachverständigen den Entwurf grundsätzlich positiv beurteilt haben. Der Deutsche Juristinnenbund hat hier allerdings u.a. auf die fehlenden Übergangsvorschriften und die grundrechtswidrige Schlechterstellung der langjährigen Ehefrauen hingewiesen.

Am 23. Mai 2007 hat aber dann das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung veröffentlicht, die bereits aus dem Februar 2007 stammte und in der insbesondere die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder im geltenden Recht als verfassungswidrig gewertet wurde. Das Gericht stellte klar, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit es um den Unterhalt geht, der ausschließlich wegen der Betreuung der Kinder gezahlt wird. Aufgrund dieser Entscheidung, die auch das geplante Unterhaltsrecht betrifft, wurde der Gesetzentwurf ins Bundesjustizministerium zur Überprüfung zurück gegeben. Der Deutsche Bundestag hat daher die für den 25. Mai 2007 geplante Verabschiedung des Gesetzes von der Tagesordnung genommen.

Das Bundesjustizministerium prüft zur Zeit, wie der Regierungsentwurf an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden kann. Die Entscheidung hat der Deutsche Bundestag zu treffen. Gegenwärtig ist noch offen, wann die abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages stattfinden werden und das Gesetz in Kraft treten kann. Wenn das Bundesjustizministerium einen in diesen Punkten geänderten Entwurf vorlegt, werden die weitere Schritte vor der Verkündung und dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag sein.

geschrieben am: 08.10.2007 - 09:54:39 von: angelika.nake@gmx.net in der Kategorie Unterhalt
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