Am Gelde hängt, zum Gelde drängt doch alles 5/5

Am Gelde hängt, zum Gelde drängt doch alles
- Auch beim Unterhaltsrecht gibt es zwei Seiten einer Medaille

Über Unterhaltszahlungen sollte frühzeitig Klärung geschaffen werden – und zwar von beiden Seiten aus. Aber: Mit welchen Beträgen ist im konkreten Einzelfall zu rechnen?

Zunächst einmal: Unter Unterhaltszahlungen versteht man nicht nur die laufenden monatlichen Zahlun-gen, sondern auch Sonderzahlungen für plötzlich auftretende Mehrausgaben.
Die monatlichen Unterhaltszahlungen können genau berechnet werden. Dabei muss man beachten, dass hier nie einfach die Düsseldorfer Tabelle schematisch angewendet werden darf. Was zählt ist die genaue Beurteilung des Einzelfalls. Da stellen sich vor allem folgende Fragen: Sind überhaupt alle Ein-kommensquellen beachtet worden – oder nur der normale Lohn? Welche Ausgabenpositionen kön-nen eigentlich zuvor abgezogen werden?
Schon jetzt muss unbedingt die kommende Unterhaltsrechtsreform beachtet werden, die voraussicht-lich am 1. April 2007 in Kraft tritt. Der zentrale Punkt dieser Reform ist, dass zukünftig der Unterhalt für minderjährige Kinder allen anderen Unterhaltsansprüchen vorgehen wird. Nur wenn diese Zahlung(en) vollständig geleistet werden kann, können die Elternteile auf Unterhalt hoffen, die ihrerseits minderjähri-ge Kinder betreuen. Unwichtiger wird die Frage, ob die Eltern überhaupt miteinander verheiratet waren oder nicht. Als gleichrangig werden nur noch Ehepartner betrachtet, die sehr lange miteinander verhei-ratet waren. Ob eine lange Ehedauer vorliegt oder nicht, kann aber nicht schematisch nur nach der Ehezeit berechnet werden. Nein, es gibt noch sonstige Aspekte, die der besonderen Schutzwürdigkeit einer langen Ehedauer gleichwertig sind oder sie auch verringern können. Wichtig ist hier z.B. wie lange der andere Partner während der Ehe selbst gearbeitet hat bzw. warum er/sie nicht erwerbstätig war.
Ohne Kinderbetreuung – oder bei kurzer Ehedauer – kommen Unterhaltsansprüche des anderen Ehe-partners erst an dritter Stelle zum Tragen. Danach kommen Unterhaltsansprüche von volljährigen Kin-dern.
Gerade bei Erwachsenen erhält zukünftig die Eigenverantwortung einen erheblich größeren Stellen-wert. Speziell in diesem Punkt wird es zunehmend anwaltliche Überzeugungsarbeit gegenüber den Ge-richten geben. Denn: Betreuende Elternteile dürfen sich darauf berufen, dass sie bisher bis zum 8. Le-bensjahr des jüngsten Kindes in der Regel gar nicht arbeiten mussten. Im Gegensatz dazu wird aber von Alleinerziehenden viel häufiger die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet, wenn die Kinder mit 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. In der Praxis wird hier voraussichtlich mit einer zeitlichen und höhenmäßigen Beschränkung der Unterhaltsansprüche gearbeitet werden. Ob und wo hier die Grenzen gezogen werden, wird viel am Verhandlungsgeschick der Beteiligten liegen.
Auch wenn das Gesetz voraussichtlich erst am 1. April 2007 in Kraft tritt, orientieren sich die Gerichte häufig jetzt schon daran.
Die Zahlbeträge beim Kindesunterhalt werden sich dann ebenfalls bald ändern, da sie sich nunmehr an den steuerrechtlichen Kinderfreibeträgen orientieren sollen. Dies ergibt bei dem aktuell geltenden steu-erlichen Freibetrag in der 1. Altersstufe einen monatlichen Betrag von 265 ¤; in der 2. Altersstufe 304 ¤ und in der 3. Altersstufe 356 ¤. Diese Beträge sollten aber nicht gleich pauschal gefordert werden, da sonst gefährliche Kostenentscheidungen erfolgen können.


Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Preußischer Hut 29
47802 Krefeld
Tel. 02151 - 622 700



beigefügte Anlagen

geschrieben am: 24.10.2007 - 15:11:34 von: hakes in der Kategorie Unterhalt
(Geändert 24.10.2007 - 15:26:17) 2552 mal gelesen
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01.11.2010 - 13:39:12:
Wenn der Ehemann Rentner mit 9oo,- Rente monatlichem Gesamteinkommen ist und die Ehefrau voll Erwerbstätig mit einem monatlichen Gehalt von...
26.01.2009 - 18:08:21:
Guten Tag. Vor 5 Jahren zog ich aus beruflichen Gründen meiner Frau von Berlin nach Freiburg. Dazu gab ich mein berufliches Umfeld in Berl...
23.11.2007 - 20:39:06:
Wir hatten ein strittiges Unterhaltsverfahren ; es kam zu einem Vergleich - für ein Jahr wurde der Unterhalt festgeschrieben.Jetzt ist das ...

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