Angemessene Erwerbstätigkeit nach Unterhaltsreform
Immer wieder die Frage von Ehefrauen: "Muss ich nach der Scheidung jeden Job annehmen?
Wie war es bisher (vor der anstehenden Reform zum 01.07.07)
Beispiel: Die ausgebildete Erzieherin ist mit dem erfolgreichen Chefarzt, Gehalt 10.000,00 EUR/Monat 12 Jahre verheiratet gewesen. Keine Kinder. Nach der Scheidung ist sie 45 Jahre und könnte als Erzieherin 1.500,00 EUR/Monat verdienen.
Nach der bisherigen Rechtslage wäre die Tätigkeit als Erzieherin nach den bisherigen ehelichen Lebensverhältnissen wohl unangemessen!
Wie sieht es künftig aus?
Der künftige § 1574 II BGB erhält eine neue Struktur. Die ehelichen Lebensverhältnisse sind nicht mehr von entscheidender Bedeutung, sondern nur noch ein Korrektiv. Die Prüfung der Angemessenheit erfolgt künftig in 2 Schritten:
1.
Es ist zu ermitteln, was für die Betroffenen angemessen ist. Dies wird nur an 5 Kriterien beurteilt:
a) Ausbildung
b) Fähigkeiten
c) Frühere Erwerbstätigkeit
d) Lebensalter
e) Gesundheitszustand
Speziell das neue Katalogkriterium „frühere Erwerbstätigkeit“ hat starkes Gewicht und ist ein Indiz für die Angemessenheit.
2.
Im zweiten Schritt kann der Unterhaltverlangende Einwendungen geltend machen. Er muss vortragen, dass die angemessene (einfache) Tätigkeit aufgrund der besonders guten ehelichen (wirtschaftlichen) Lebensverhältnisse, ausnahmsweise unbillig, also nicht zumutbar ist.
So soll einerseits dem nicht schutzwürdigen Statusdenken Einhalt geboten werden, aber auch ein sozialer Abstieg vermieden werden.
In unserem Beispiel wird die Erzieherin nach der Unterhaltsreform sich auf die Tätigkeit für 1.500,00 EUR verweisen lassen müssen. Diese ist nach den 5 Kriterien eindeutig angemessen. Das Korrektiv des sozialen Abstiegs wird für sie nicht greifen.
(Geändert 04.04.2007 - 19:49:01) 3844 mal gelesen
Muß die Ehefrau, wenn sie keinen Job als Erzieherin findet, jeden anderen Job (auch Putzfrau, Küchenhilfe..) annehmen?
18.11.2007 - 22:42:28:
Wann muss ich meinem Ex-Gatten mitteilen, dass ich eine höher dotierte Stelle angenommen habe und wann verringert sich der Unterhalt dadurc...
27.04.2007 - 13:15:39:
Was passiert wenn man 20 Jahre mit einem US Amerikaner verheiratet ist und der sich scheiden lassen will?
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
Ähnliche Fachartikel
- Abänderung nach Unterhaltsreform 2007
- Befristung des Unterhalt nach Unterhaltsreform
- Der angemessene Selbstbehalt: Grundsatz, Bemessung
- Betreuungsunterhalt: Ausweitung der Erwerbstätigkeit, wenn anderer Elternteil Kindesbetreuung anbietet
- Unterhaltsreform verfassungswidrig?
-
von diesem Autor:
- Goodwill freiberufliche Praxis - Doppelverwertungsverbot?
- Verwirkung Unterhalt wegen neuer Beziehung
- keine starre Umgangsregelung bei einem 16-jährigen Kind
- Wegfall Unterhaltspflicht wegen sittlichen Verschuldens - Alkohol- und Drogensucht
- Kindesunterhalt auch im Berufsgrundbildungsjahr