Auto im Zugewinn 0/5

Ein PKW unterliegt grds. dem Zugewinnausgleich. Eine Ausnahme läßt der BGH nur dann zu, wenn der PKW von beiden Ehegatten gemeinschaftlich für den Haushalt und zu privaten Zwecken genutzt wird, wobei er allerdings zu Recht darauf hinweist, daß nach § 9 HausratsVO nur unter engen Voraussetzungen Gegenstände, die einem Ehegatten gehören, auf den anderen übertragen werden können. Ein PKW gehört jedenfalls dann nicht zum Hausrat, wenn dieses von einem Ehegatten überwiegend für den Beruf genutzt wird. Die bloße Mitbenutzung eines PKW für eheliche und familiäre Bedürfnisse macht danach aus dem Fahrzeug noch keinen Gegenstand des gemeinsamen Hausrats.

Im Falle einer Bewertung ist der Wiederbeschaffungswert (nach sog. Schwacke-Liste.) heranzuziehen.

geschrieben am: 05.03.2007 - 11:23:10 von: vonderwehl in der Kategorie Zugewinnausgleich
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Fragen und Antworten: 14 Kommentare


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26.10.2014 - 18:06:19:
Halo, Vielleicht kann mir jemand helfen.Ich habe 1994 ein Auto gekauft für 20 000 DM,das geld habe ich dafür von meine Bank ausgeliehen u...
24.10.2010 - 15:03:30:
Die Ehe existiert in Zugewinngemeinschaft. Das Auto wurde vom Ehemann per Vertrag unterschrieben, die Ehefrau hat nichts unterschrieben. Wer...
26.05.2009 - 18:42:08:
haben während der ehe pkw gekauft kaufvertrag lief auf meine frau ,das darlehen was sich auf das auto bezieht lief auf uns beide ,habe ich...

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