Begrenzung des Krankenunterhalts trotz 23jähirger Ehe
Das OLG Frankfurt am Main hat es für zulässig erachtet, nach 23jähriger Ehe, in der die Ehefrau zwei Kinder großzog, dieser den Krankunterhalt zu beschränken und auf eine Übergangszeit von sechs Jahren ab Rechtskraft der Scheidung festzulegen und anschließend den Unterhalt zu reduzieren auf den angemessenen Lebensbedarf, sofern keine ehebedingten Nachteile vorliegen.
Dem Gericht erscheint eine Übergangszeit von sechs Jahren ab Rechtskraft der Ehescheidung als angemessen, während der sich die Antragstellerin auf eine Kürzgung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf einstellen kann.
OLG Frankfurt 3 UF 347/06, Urteil vom 19.08.2008
Gegen dieses Urteil ist Revision eingelegt; BGH XII ZR 140/08
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Autor:
Niels Kleinschmidt
Kleinschmidt
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