Bewerbungen bei Erwerbsobliegenheit
Häufiger Fall:
Der Mann zahlt seit vielen Jahren Unterhalt an die geschiedene Frau und jetzt sind die Kinder so alt, dass die Frau eigentlich arbeiten könnte. Sie wendet ein, ich finde nichts. Der Mann argumentiert: weil du dich nicht ausreichend bemühst.
Was muss die Frau eigentlich tun, um einen Job zu finden?
Ihre Arbeitsbemühungen + ihre Arbeitsbereitschaft müssen ernsthaft sein. Bewerbungen dürfen nicht den Eindruck von Arbeitsunlust erzeugen. Die Zahl von 20 Bewerbungen im Monat ist eine Richtzahl mit möglichen Abweichungen es kann von einem Arbeitslosen verlangt werden, die freie Zeit mit der Jobsuche zu verbringen, die er sonst arbeiten würde.
Anmerkung des Praktikers:
Die gerichtliche Praxis sieht so aus, dass ein arbeitsloser Mann bis mindesten 55 Jahre, auch bei fehlender Berufsausbildung, mit ca. 1.200,00 EUR als erzielbares Einkommen fingiert wird.
Bei einer arbeitslosen Frau hört man stereotyp die Aussage des Gerichtes: sie habe auf dem Arbeitsmarkt bei ihrem Alter und ihrer Vorbildung praktisch keine Chance einen Job zu finden.
Nun Acht Monate später laut Gutachten mit 40 keine 3 Stunden. Merkwürdig wie macht ein Mann das alles mit Kindern usw Rechtsstaat nennt ...
14.06.2010 - 16:33:04:
Also meine Erfahrung ist das die Damen krank machen können und bis zur Begutachtung brauchen Sie angeblich keine Bewerbungen usw vor zu leg...
28.08.2009 - 09:32:34:
Und was ist wenn Exfrau auf krank macht? ARGE dies scheinbar noch unterstützt? Gnädige Frau kassiert dann Unterhalt und lacht sich auf...
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
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