BGH: Unterhalt drei Jahre nach der Scheidung 0/5

Der Bundesgerichtshof entschied am 24.03.2010 (XII ZR 175/08) drei Jahre nach der Scheidung über den Geschiedenenunterhalt in einer Ehe von 16 Jahren Dauer.

Die Eheleute heirateten 1990 als sie beide 22 Jahre alt waren. In den Jahren 1992 und 1995 wurden ihre beiden Söhne geboren, die heute 18 und 15 Jahre alt sind und bei der Mutter leben. Nach 16 Jahren wurde die Ehe im Sommer 2006 geschieden. Das Amtsgericht hatte der Ehefrau für die Zeit nach der Scheidung einen unbefristeten Ehegattenunterhalt von EUR 342 zugesprochen.

Die hiergegen eingelegte Berufung des Ehemannes blieb erfolglos. Auf die Revision des Ehemannes, der den Unterhalt bis Februar 2009 befristen möchte, hob der BGH nun das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies den Rechtsstreit zurück.

Demnach sei es nicht eindeutig, dass der Ehefrau ehebedingte Nachteile in Bezug auf die Einkommenserzielung entstanden sind.

Die Befristung oder Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts hängt insbesondere davon ab, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kin-des, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben.

Grundsätzlich muss derjenige, der sich auf die Befristung beruft auch darlegen und beweisen, dass keine ehebedingten Nachteile entstanden sind. Da es sich hier aber um den Beweis negativer Tatsachen handelt, gilt eine abgeschwächte Form der Beweislast, die sich schnell umkehren kann mit der Folge, dass dann der Unterhaltsberechtigte im Gegenteil beweisen muss, dass er Nachteile hat.

Nach dem Wortlaut des BGH – Urteils dürfte es äußerst fraglich sein, ob der geschiedenen Ehefrau in diesem Fall auch 19 Jahre nach der Eheschließung noch ein Unterhalt zusteht, obwohl sie keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Rechtsanwalt Eric Schendel – Mannheim





geschrieben am: 29.04.2010 - 22:31:37 von: schendel in der Kategorie Aktuelles
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Fragen und Antworten: 1 Kommentare


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01.07.2010 - 11:39:09:
Ist ja insofern schön. Aber was ist wenn Ehefrau(39) auf Depr usw macht kann ja nicht arbeiten? Ehemann hatte Ausbildung schon fertig E...

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