BGH zur Filesharing-Störerhaftung der Eltern als Anschlussinhaber 0/5

In den letzten Jahren gab es immer wieder Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Frage der Haftung bei Urheberrechtsverstößen beim Herunterladen/Tauschen von Musik- und Filmdateien (Filesharing). Die Rechteinhaber schicken dem Anschlussinhaber eine Abmahnung und fordern meist mehrere Tauschend Euro (Schadenersatz, Ermittlungs- und Anwaltskosten). In den allermeisten Fällen sind es aber nicht die Eltern, die am heimischen PC Filesharing-Dienste selbst nutzen, sondern deren Kinder. Nun ja, „Kinder“ im deliktsfähigen Alter (grundsätzlich ab 7 Jahre), eher Jugendliche und Heranwachsende.

Ähnlich wie bei den Fällen der Aufsichtspflichtverletzung bei minderjährigen Kindern hat die Rechtsprechung für diese innerfamiliäre Überlassung des Internetanschlusses bestimmte Kriterien entwickelt, wann die Eltern im Rahmen der sogenannten Störerhaftung zumindest für die Zahlung der Abmahnkosten und die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung herangezogen werden können. Im Kern ging es dabei immer um die Frage, ob und in welchem Umfang die Eltern ihre Kinder belehren und überwachen müssen bezüglich der Internetaktivitäten ihrer Kinder im Zusammenhang mit Filesharing. Immerhin war es ja ihr Telefon- und Internetanschluss, der für die Urheberrechtsverletzungen genutzt wurde.

Der BGH hatte zuletzt (Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12) zumindest bei volljährigen Kindern keine generelle Belehrungspflicht seitens der Eltern gesehen. D.h., auch wenn die Eltern ihre volljährigen Kinder nicht belehrt haben, haften die Eltern im Rahmen der Abmahnung nicht. Laut BGH gibt es keine Pflicht, ohne jeden Anlass volljährige Familienangehörige zu belehren und/oder deren Rechner zu kontrollieren.

Bei minderjährigen Kindern besteht eine Aufsichtspflicht, wobei regelmäßig eine allgemeine Belehrung ausreichen wird, härtere „erzieherische“ Maßnahmen oder Kontrollen wird man wohl nur fordern können, wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein Nichtbefolgen gab (Grundsätze aus dem „Morpheus“-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12). Seitdem kursieren im Internet Muster-Belehrungen bzw. „Verträge über die Internetnutzung“, die Eltern ihren Kindern zur Unterschrift vorlegen können. Deren Sinnhaftigkeit bzw. praktischer Nutzen ist allerdings (noch) in keinem Verfahren bestätigt worden.

In den aktuell vom BGH entschiedenen Fällen (Urteile vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14, I ZR 19/14, I ZR 75/14) hatte ein betroffener Vater, der auch Anschlussinhaber war, argumentiert, weder sein Sohn noch seine Ehefrau hätten die Möglichkeit gehabt, ein Tauschbörsenprogramm auf den Computer zu laden. Zudem habe sein Sohn das Passwort für den Rechner nicht gekannt. Das war unklug. Es hätte wohl ausgereicht vorzutragen, dass im entsprechenden Zeitraum auch andere Personen Zugang zum Rechner hatten (ohne den „Täter“ oder in Frage kommende Personen namentlich zu nennen). In einem anderen Fall wurden dem Anschlussinhaber die Aussagen seiner 14jährigen Tochter bei der Polizei und in den Instanzgerichten zum Verhängnis. Sie hatte angegeben, nicht gewusst zu haben, dass solche Tauschbörsen illegal seien, sie sei ahnungslos gewesen.

Nach Auffassung der BGH-Richter haben die betroffenen Eltern letztlich nicht nachweisen können, dass sie die ihnen zur Last gelegten Urheberrechtsverletzungen nicht selbst begangen hatten (Urteile vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14, I ZR 19/14, I ZR 75/14). Damit haften sie nicht nur für die Kosten der Ermittlung und Abmahnung, sondern müssen auch Schadenersatz leisten. Die Gerichte urteilen seit dem Anstieg der Filesharing-Fälle sehr unterschiedlich, was die Höhe des Schadenersatzes angeht. Im aktuellen Fall lagen die Lizenzgebühren bei 200 Euro pro Musiktitel, was die BGH-Richter ausdrücklich als angemessen ansahen – solange sich die Zahl der entsprechenden Titel in einem “überschaubaren Rahmen” bewege.

Weitere Informationen:
Rechtsanwalt Dirk Vollmer, Fachanwalt für Familienrecht, Stephanienstraße 8, 76133 Karlsruhe

geschrieben am: 27.07.2015 - 17:47:28 von: ghj87gd in der Kategorie Praxiserfahrungen
(Geändert 08.10.2020 - 14:34:02) 3061 mal gelesen
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