BVerfG erteilt BGH "Ohrfeige"- Unterhaltsrecht der Frauen erneut gestärkt 1 BvR 918/10 0/5

Etliche tausend in den letzten drei Jahren gefällten Urteile zum Ehegattenunterhalt müssen vermutlich auf den Prüfstand. Denn mit einer Entscheidung vom 25.01.2011 stellte das BVerfG fest, dass ein wesentlicher Baustein der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Ehegatten-Unterhaltsrecht das Rechtsstaatsprinzip verletzt. Die Entscheidung 1 BvR 918/10 (hier auch die Pressemeldung des BVerfG dazu) stellt im Leitsatz fest:

Die Dreiteilungsmethode des BGH ist verfassungswidrig

Zitat aus der Entscheidung:

"Die zur Auslegung des § 1578 I 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip."

Dies ist nicht weniger als eine Ohrfeige für den BGH und ein Kurswechsel im Unterhaltsrecht. Damit bricht ein tragender Bestandteil der Unterhaltsrechtsprechung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht einfach weg. Welche Auswirkungen das hat, ist noch nicht abzusehen. Fakt ist, dass die Chancen der geschiedenen Ehehfrauen mehr Unterhalt zu erhalten, wieder steigen dürften.Es dürfen nur die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung betrachtet werden, nicht z.B. die tatsächlichen Verhältnisse nach einer Wiederheirat des Mannes.

BVerfG: der gemeinsam in der Ehe geschaffene Status, also die ehelichen Lebensverhältnisse als Maßstab für den Unterhaltsbedarf, sei nicht anzutasten und nicht zugunsten eines später eintretenden vom Unterhaltsschuldner geschaffenen Umstandes zu verändern. Damit kippt das BVerfG den Grundsatz des BGH “der wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse”.

Wenden Sie sich an einen Anwalt um einen möglichen Anspruch zu prüfen.

RA Sagsöz, Bonn - Mediator/ FA für Familienrecht

geschrieben am: 18.02.2011 - 13:58:04 von: alpanja in der Kategorie Unterhalt
(Geändert 18.02.2011 - 15:35:29) 2724 mal gelesen
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