Die Ex geht leer aus – Befreiungsschlag für die Männer – oder doch ganz anders? 5/5

So oder so ähnlich titelten viele Magazine und Zeitungen Anfang des Jahres als Kommentierung zum neuen Unterhaltsrecht. "Frauen würden sich nach der Scheidung häufig als Verlierer fühlen, das neue Unterhaltsrecht sei für viele Männer ein Befreiungsschlag" schrieb der Focus.

Doch kann man sich die Beurteilung wirklich so leicht machen? Dafür ist ein Rückblick nötig, wie sich das Unterhaltsrecht und insbesondere die Stellung der Frau in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat.

Vom Zeitpunkt der Einführung des BGB im Jahre 1900 änderte sich bis zum Inkrafttreten des Grundgesetztes im Jahre 1949 für die Frau leider nicht viel – Die Frau war mit 16 ehemündig (der Mann mit 21), sie erhielt immer den Namen des Mannes bei der Heirat, und der Mann besaß das Letztentscheidungsrecht hinsichtlich aller Angelegenheiten der Ehe. So durfte die Frau nur mit Zustimmung des Mannes arbeiten, sie konnte keinen eigenen Wohnsitz begründen, und das Vermögen der Frau wurde durch die Eheschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen, der nicht nur ohne Zustimmung der Frau darüber verfügen konnte, sondern die Frau mußte ihn sogar um Erlaubnis bitten, wenn sie selbst über ihr (!) eigenes Vermögen Verfügungen treffen wollte.

Mit Einführung des Grundgesetzes und des Gleichheitsgrundsatzes änderte sich noch gar nichts, denn der Gesetzgeber (im Bundestag saßen vorwiegend Männer) hatte es nicht eilig. Auf Drängen von Dr. Elisabeth Selbert (1896 – 1986) wurde eine Übergangsregelung geschaffen, nach der alle dem Gleichberechtigungsgrundsatz widersprechenden Regelungen bis März 1953 angepaßt werden mußten.

Trotzdem dauerte es noch bis 1957, bis endlich das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet wurde. Die o. g. Regelungen wurden geändert, Frauen durften endlich auch ohne Erlaubnis ihrer Männer erwerbstätig werden, beide Ehepartner wurden erst mit 18 ehemündig, und die Frau durfte ihr Vermögen allein verwalten.

Was zunächst blieb, war die Verpflichtung der Frau, den Haushalt zu führen, und es sollte noch 20 Jahre dauern, bis auch dieses alte Relikt abgeschafft wurde. Zwischen 1957 und 1977 mußte die Erwerbstätigkeit der Frau "mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar sein, die Ausfluß einer natürlichen Aufgabenverteilung" war.

Für uns heute unvorstellbar, aber damit wurde das Leitbild der Hausfrauenehe zunächst fortgeschrieben. War die Erwerbstätigkeit der Frau mit ihren hausfraulichen Pflichten unvereinbar, konnte dies nach dem damals geltenden Schuldprinzip einen Scheidungsgrund darstellen.

Zunächst – bis 1977 - galt das sog. Schuldprinzip. Die Scheidung war damals ähnlich wie andere Zivilverfahren ein streitiger Prozeß, denn die "Schuld" am Scheitern der Ehe mußte nachgewiesen werden, und so wurde jede Menge schmutziger Wäsche gewaschen. Derjenige, dem die Schuld teilweise oder ganz nachgewiesen wurde, hatte überhaupt keinen Unterhaltsanspruch. Mütter mit alleinerziehenden Kindern, die angeblich ihren Pflichten im Haushalt nicht nachgekommen waren und damit schuldig geschieden wurden, standen harte Zeiten bevor, denn Unterhalt gab es nicht, und somit war der Kampf auf dem Arbeitsmarkt vorprogrammiert, zumal viele Frauen gar keinen oder zumindest keinen höheren Bildungsabschluß hatten, geschweige denn eine Berufsausbildung oder gar ein Studium.

Dies änderte sich mit dem Übergang zum Zerrüttungsprinzip 1977, wonach grundsätzlich das Verschulden nicht mehr entscheidend war. Unterhaltsansprüche wurden neu geschaffen, z. B. der Betreuungsunterhalt sowie der Aufstockungsunterhalt. Entscheidend ist seitdem nur noch, ob beide davon ausgehen, daß ihre Ehe gescheitert ist und diese nicht fortsetzen wollen.

Im Jahre 1998 gab es dann nochmal verschiedene Änderungen, z. B. daß das gemeinsame Sorgerecht seither den Regelfall darstellt.

Ursprungsidee war sicherlich, vor allem den Partner abzusichern, der die Kinder erzog und aufgrund dessen zumindest nicht arbeiten konnte. Das Leitbild war das "Niveau der ehelichen Lebensverhältnisse", wonach sich auch nach der Scheidung der Unterhaltsanspruch orientierte.

Im Laufe dieser 30 Jahre entwickelte sich das Unterhaltsrecht teilweise auch wieder in eine extreme Richtung: in dem Fall z. B., in dem der Ehemann von der Frau betrogen wurde, dieser aber wegen der kleinen Kinder zu Hause war und nicht arbeitete, wurde der Ehemann unterhaltspflichtig, und in den krassesten Fällen führte dies dazu, daß die Ehefrau dann schließlich mit dem neuen Partner zusammenlebte und teilweise diesen noch mit dem Unterhalt mit finanzierte. Umgekehrt galt das entsprechend, aber die Realität zeigte doch, daß in der Regel immer noch die Mütter die wesentliche Erziehungsrolle übernehmen, die Erwerbstätigkeit aufgeben und wegen der Kinder zu Hause bleiben.

Nun gilt – nach der Unterhaltsreform, daß grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung des geschiedenen Ehegatten verschärft wird, was bedeutet, daß grundsätzlich jeder für sich selber verantwortlich ist. Die ehelichen Lebensverhältnisse als Maßstab sind nicht mehr der Regelfall, vielmehr interessiert vor allem auch, welchen Lebensstandard der geschiedene Ehegatte vor der Eheschließung hatte. Der Unterhalt kann zeitlich in viel stärkerem Maß als früher begrenzt werden, und über allem schweben die Ziele, daß die Verarmung minderjähriger Kinder bekämpft werden soll, der gestiegenen Anzahl der Scheidung Rechnung getragen werden soll, und die steigende Anzahl an nicht-ehelichen Lebenspartnern und Alleinerziehenden berücksichtigt werden soll.

Für geschiedene Ehepartner, die grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch haben, werden weitaus schärfere Maßstäbe als früher angesetzt – was meiner Ansicht nach nach der Entwicklung der letzten Jahre zwingend notwendig war.

Die Diskussion um die Unterhaltsreform wurde zu einseitig geführt, denn eins hat doch die Emanzipation der Frauen auch mit sich gebracht: eine stärkere Eigenverantwortung, und wer A sagt, muß auch B sagen.

Wo steht geschrieben, daß man als Frau nach der Scheidung einen lebenslangen Unterhaltsanspruch haben soll? Wenn keine kleinen, betreuungsbedürftigen Kinder mehr vorhanden sind, spricht nichts dagegen, daß der Unterhaltsberechtigte schauen muß, selber auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen, wobei natürlich jeder Einzelfall gesondert zu betrachten ist.

Scheidung, danach andere Partner, und eventuell Kinder aus einer 2. Ehe oder Beziehung – das ist heute normal, und letztlich muß ein Kompromiß gefunden werden, der es ermöglicht, daß keiner der Familien unter den Folgen einer Scheidung finanziell übermäßig zu leiden hat.

Aus meiner Erfahrung als Anwältin kann ich leider sagen, daß viele Frauen sich lange Jahre nicht um eine Erwerbstätigkeit bemühen, teilweise aus Bequemlichkeit, und sich dann sehr schwer tun, wenn sie nach einer Scheidung wieder Fuß fassen müssen. Früh Vorsorge zu treffen, ist hier sinnvoll, und insbesondere sollten Frauen, auch wenn sie Kinder betreuen, versuchen, nicht völlig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden – denn dies ist reine Existenzsicherung für den Fall der Fälle. Bei einer Scheidungsrate von 50 % nützt es nichts, die Augen vor der Realität zu verschließen. Abgesehen davon, daß es nach einer Berufsbildung schlicht vergeudetes Wissen ist, wenn eine Frau jahrelang nicht mehr arbeitet.

Dies heißt nicht, daß man die Scheidung mit einplanen muß, aber man sollte soweit auf dem Boden bleiben und wissen, daß dies wohl jedem passieren kann.

Mehr Rechte und vor allem Gleichberechtigung heißt für die Frauen auch, Verantwortung zu übernehmen, und dies nicht nur zu Hause, sondern auch im Erwerbsleben.

Für die Männer war die Unterhaltsreform teilweise sicher ein Befreiungsschlag, der aber schon lange überfällig war, denn es kann nicht sein, daß eine geschiedener Ehegatte u. U. jahrzehntelang für seinen geschiedenen Ehepartner zahlt, der meint, nicht arbeiten gehen zu müssen.

Um wohl verstanden zu werden: Menschen, die sich der Verantwortung entziehen, gibt es bei bei beiden Geschlechtern, und auch genügend Fälle, in denen sich die Männer strahlend in eine neue Beziehung stürzen, die Familie samt Kindern stehen lassen und die Frauen erstmal mühselig um Unterhalt klagen müssen, und teilweise erstmal oder für längere Zeit auf staatliche Hilfen angewiesen sind.

Man würde es sich aber zu einfach machen, wenn man – wie die Presse – die neuen Regelungen so einseitig beurteilt, daß die Frauen die Verlierer sind, denn den Gesichtspunkt der Gleichberechtigung muß man eben auch bei der Betrachtung der Verantwortung einbeziehen.

Ziel sollte nämlich sein, daß nach einer Scheidung beide irgendwann ihr eigenes Leben führen können, und damit etwaige Haßtiraden und Hetzereien beendet sind.

Beide Seiten sind aufgerufen, ihre aus der Trennung resultierenden Probleme untereinander wie erwachsene Menschen zu lösen, insbesondere, ohne dies auf dem Rücken der Kinder auszutragen, und dann auch ihr Leben jeder für sich wieder in die Hand zu nehmen.

Nirgends steht geschrieben, daß es einen lebenslangen Unterhaltsanspruch gibt, und dies wäre auch im Hinblick auf die weitere Lebensplanung fatal.

Summa summarum: weder geht die Ex immer leer aus, noch sind die Männer immer von Zahlungen befreit, aber insgesamt bietet das neue Unterhaltsrecht die Möglichkeit, daß jedem getrennten Ehepartner frühzeitig klargemacht wird, daß er selbst aktiv werden und sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen muß. Und dies ist sinnvoll, denn nur durch eine gesteigerte Eigenverantwortung bewegt sich etwas! Das Prinzip, Verantwortung zu übernehmen, verkommt in Deutschland leider zusehends, und so bietet sich zumindest im Unterhaltsrecht die Chance, den Beteiligten klar zu machen, daß man nicht auf Veränderungen warten darf, sondern diese selber gestalten muß!



beigefügte Anlagen

geschrieben am: 07.07.2008 - 16:56:03 von: DrIngeRötlich in der Kategorie Unterhalt 2008
(Geändert 07.07.2008 - 18:02:39) 4570 mal gelesen
Fragen und Antworten: 10 Kommentare


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03.09.2009 - 15:08:24:
Vaylinor Das stimmt nicht! Wir sind Kinderlos(2 Pflegekinder 14 und 16) Die Ex ist ab und macht mit 39 auf krank auf Ämtern usw kommt ...
16.08.2009 - 15:44:32:
Es ist völlig legitim und auch selbstverständlich, dass jeder ob Mann oder Frau für sein Leben und Unterhalt eigenverantwortlich zu sorge...
29.10.2008 - 19:29:15:
Die Verantwortung zu übernehem für sein eigenes Leben, seine Versorgung ist das eine, aber mit eienr langjährigen Ehe undverteilten Aufga...

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

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