Die internationale Ehescheidung  5

Bei internationalen Bezügen der Ehescheidung, z.B. ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder gar beider Ehepartner, muss der Scheidungsanwalt auch über das deutsche Scheidungsrecht hinaus denken. Dies gilt selbst dann, wenn beide Ehepartner seit langem in Deutschland leben. Auch in diesen Fällen kann die Staatsangehörigkeit dieser Menschen dazu führen, dass eine ausländische Rechtsordnung für die Ehescheidung maßgebliches Scheidungsrecht ist.

Folgende Rechtsformen muss der Scheidungsanwalt für die Ehescheidung gegebenenfalls beachten:

Ehescheidung durch gerichtliches Urteil (z.B. Deutschland)
Durch Verwaltungsakt (skandinavische Rechte, z.B. Dänemark)
Einverständliche Ehescheidung vor dem Standesbeamten (z.B. Portugal)
Registrierte Privatscheidung (Ferner Osten: Korea, Thailand, Japan; „gett“ in Israel, „talaq“ in islamischen Ländern)
Selbst wenn der Scheidungsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, dass ausländisches Scheidungsrecht für die Ehescheidung zur Anwendung gelangt, gilt für das Verfahren vor den deutschen Gerichten das deutsche Prozessrecht. Hieraus folgt, dass eine Ehe im Inland nur durch ein gerichtliches Urteil geschieden werden kann. Dies gilt auch dann, wenn das ausländische Scheidungsrecht die Ehescheidung nur durch einen Verwaltungsakt oder gar ein privatrechtliches Geschäft vorsieht. Weiterhin muss der Scheidungsanwalt beachten, ob die Ehe gegebenenfalls nach ausländischem Recht bereits geschieden ist und ob diese Ehescheidung in Deutschland anerkannt wird oder nicht.

Verkürzt gesagt: Ehescheidungen, die in Mitgliedstaaten der EU ausgesprochen werden, werden gegenseitig anerkannt. Die Anerkennung von Ehescheidungen außerhalb der EU (Drittstaaten) hängt in der Regel von den Landesjustizverwaltungen ab. Der Scheidungsanwalt muss allerdings die Justiz dann nicht bemühen, wenn beide Ehegatten dem Staat angehörten, dessen Gericht die Ehescheidung vorgenommen hat (z.B. zwei Türken werden in der Türkei rechtskräftig geschieden).

Für professionellen Rechtsrat steht Ihnen unser Fachanwalt für Familienrecht gerne zur Verfügung.

Andreas Doblinger
Fachanwalt für Familienrecht

geschrieben am: 19.11.2007 - 09:26:40 von: willi in der Kategorie mit Auslandsbezug
2884 mal gelesen
Fragen und Antworten: 45 Kommentare


Sicherheitscode (nur für Gäste) :
1
Bitte übertragen Sie die Zeichen in der Grafik in das Feld rechts davon.
(Achtung öffentliche Frage für jeden einsehbar!
Möglichst keine Kontaktdaten und Emailadressen angeben!)

Bewerte diesen Artikel: Bewertung: 5 5/5 basierend auf 2 Stimmen
E-Mail:
gesendet von
E-Mail an
26.08.2011 - 03:23:34:
scheidung in deutschland rechskräftig aber der partner ist türke dort ist nichts geschehen
14.07.2011 - 06:02:36:
Mein Ehemann und ich leben seit 4 Jahren in den Niederlanden . Mein Mann ist Amerikanischer Staatsbuerger und hier fuer die U.S. Armee taeti...
08.06.2011 - 00:19:07:
Bin seit 11 Jahren in Österreich verheiratet, mit einem Österreicher und wohne auch dort! Ich selbst bin deutsche und haben 2 Kinder! Jetzt ...

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services