Düsseldorfer Tabelle 2009
Entwickelt wurde diese Richtlinie vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie diente erstmals 1962 der näheren Bestimmung des Maßes von Unterhaltsleistungen. Seit 1999 werden die Regelbeträge, unter Abstimmung mit Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familientag, jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des Einkommens in der BRD angepasst (§ 1612a IV 1 BGB). Die gültige Fassung der Düsseldorfer Tabelle stammt also zur Zeit vom 01.01.2009. An Bedeutung gewinnt sie vor allem durch die hohen Trennungs- und Scheidungsquoten, die fast in jedem Fall eine Unterhaltspflicht eines Partners nach sich ziehen.
Die §§ 1601-1615c BGB regeln den familienrechtlichen Anspruch auf Unterhalt, der regelmäßig aus einer Geldrente besteht (§ 1612 I BGB). Da im BGB aber keine Summe für das Maß des Unterhalts geregelt ist, sondern nur von einem "angemessenen Unterhalt" gesprochen wird, war die Entwicklung einer Richtlinie notwendig. Diese wurde durch die Düsseldorfer Tabelle geschaffen, die jedoch keine Rechtsgrundlage darstellt, sondern nur zur Orientierung dienen kann. Enthalten sind in der Fassung vom 01.01.2009 die Kennzahlen für den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt, der auf § 1361 bzw. aus den §§ 1570 ff. BGB zurückzuführen ist, sowie Mangelfälle.
Die Tabelle wurde für eine Person entwickelt, die einem Ehepartner und zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist. Bei mehr bzw. weniger Berechtigten findet ein Ausgleich durch Ab- bzw. Aufstufung in eine andere Einkommensklasse statt. Genaue Zahlen sind auf der Internetseite des OLG Düsseldorf zu finden.
beigefügte Anlagen
- 2009-01-05_ddorfer_tab.pdf (46 KB, 1831 Downloads)
(Geändert 23.03.2009 - 16:04:38) 3883 mal gelesen
habe bis jetzt 288. Euro für mein Kind Alter 14.Jahre Netto 1270 Nach neuer Tabelle müste ich wieviel zahlen ??
06.01.2010 - 17:43:09:
Ich habe 2 kinder 18+19 das kindergeld bekommt meine ex komplet ich verdiene ca2000€ netto. wie viel muß ich jetzt bezahlen??? mein...
25.11.2009 - 11:26:57:
Mein Mann und ich sind verheiratet und erwarten im April unser erstes gemeinsames Kind. Ändert sich dadurch etwas bei den Unterhaltsansprü...
Autor:
Fachanwalt für Familienrecht Karl-Heinz Becker
Rechtsanwälte Becker und Kollegen
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