Düsseldorfer Tabelle 2011
Düsseldorfer Tabelle 2011 - Kindesunterhalt
Die neue Düsseldofer Tabelle wird trotz Scheitern der Hartz-IV Reform vorerst wie geplant zum 01.01.2011 eingeführt. Eine weitere Erhöhung der Unterhalts- und Selbstbehaltsätze ist denkbar, sollte in den Vermittlungsgesprächen zum Existenzminimumbericht eine Erhöhung der ALG II Sätze beschlossen werden.
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 30.11.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle für 2011 bekannt gegeben. Die Unterhaltsbeträge sind 2011 unverändert, auch die Einkommensschritte. Lediglich der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten und der Bedarfskontrollbetrag wurde um je ca 50 Euro angehoben.
Der Eigenbedarf für Erwerbstätige, die für minderjährige KInder und privilegierte Volljährige bis zum Alter von 21 Jahren unterhaltspflichtig sind, wurde von 900 auf 950 Euro erhöht. Der Eigenbedarf für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige bleibt bei 770 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber anderen volljährigen Kindern steigt von 1.100 auf 1.150 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten oder dem Elternteil eines nicht ehelichen Kindes steigt von 1000 auf 1050 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber den eigenen Eltern steigt von 1.400 auf 1.500 Euro.
Die neue Düsseldorfer Tabelle hatte den Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 zustimmen wird.
Die Hartz-IV Reform ist im Bundesrat jedoch am 17.12.2010 gescheitert,
was absehbar war. Die saarländische Landesregierung stimmte im Bundesrat nicht dafür, so kam die erforderliche Mehrheit nicht zustande. Die Reform sollte zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die staatliche Leistung für Langzeitarbeitslose sollten um lediglich 5 Euro von 359 auf 364 Euro im Monat erhöht werden und es sollte ein Bildungspaket für Hartz-IV-Familien und Geringverdienern eingeführt werden - Jetzt wird weiter beraten.
Die neue Düsseldofer Tabelle wird jetzt trotz Scheitern der Hartz-IV Reform vorerst wie geplant zum 01.01.2011 eingeführt.
www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf
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(Geändert 01.02.2011 - 18:25:10) 2623 mal gelesen
Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Unser 16 jähriger Sohn möchte in dem Ort bleiben, wo wir bis dahin gemeinsam gewohnt haben, d.h. e...
17.01.2011 - 16:50:12:
[quote=]Ihre Frage / Meinung? Die Tabelle ist nicht rechtsverbindlich. Ich lebe seit 9 Monaten von Arbeitslostengeld und Blindengeld. Die ...
17.01.2011 - 16:40:19:
Sehr geehrter Herr Hohlung, grundsätzlich haben sowohl Ihre Kinder als auch Sie selbst ein Recht auf einen ausreichenden Umgang, soweit d...
Autor:
Birgit Krüsmann
Fachanwältin für Familienrecht & Mediatorin Birgit Krüsmann
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von diesem Autor:
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