Durch vermeintlich gesparte Anwaltskosten 100 000 Euro verloren? 0/5

Meiner Erfahrung nach sind es oft die gut verdienenden Manager, die im Trennungs- und Scheidungsfall vermeintlich viel Geld sparen, wenn sie erst einmal nicht zu Anwalt gehen und alles selber machen.

Oft sind es gut ausgebildete Leute, teilweise promoviert, und sie sind davon überzeugt, daß ein Jura-Studium mit anschließendem Referendariat und ebenso einer Promotion nicht notwendig ist, um selber mit dem Ehepartner auch vor Gericht fertig zu werden.

Vor einer Weile kam ein Mandant zu mir, der bei einem großen Unternehmen eine gute Position hatte, und über eine stattliche Betriebsrente von fast 5000 Euro und einer gesetzlichen Rente von weiteren 2000 Euro verfügte. Seine Ehefrau, von der er schon seit 20 Jahren geschieden war, war inzwischen auch in Rente, und sie hatte nun bei Gericht beantragt, den sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durchzuführen. Oft gibt es Fälle, in denen bestimmte Rentenanwartschaften nicht über den normalen gesetzlichen Versorgungsausgleich mit der Scheidung ausgeglichen werden können, so daß dann der schuldrechtliche Rentenausgleich nur auf Antrag durchgeführt wird.

Die Ehefrau hatte dies natürlich nicht vergessen, bedeutet doch dieser schuldrechtliche Versorgungsausgleich eine Menge mehr Rente für sie.

Der Ehemann überwies mir Geld und versprach, alle Unterlagen von damals zu kopieren. Ich sagte ihm auch, daß ich die alten Akten beim Familiengericht anfordern muß, um zu sehen, welche Rentenanwartschaften damals wie ausgeglichen worden waren.

Dann passierte 4 Wochen lang nichts, und auf meine Nachfrage, was denn nun sei, kam die Antwort, da sei doch in einer Woche die Gerichtsverhandlung, da müsse ich mich schließlich drum kümmern.

Ohne Unterlagen - nicht möglich, so daß ich dem Mandant antwortete, das funktioniere so nicht, und wir könnten versuchen, den Termin bei Gericht verschieben zu lassen. Erst bräuchte ich aber die schriftliche Vollmacht von ihm, die hatte ich auch noch nicht, und die fehlenden Unterlagen. Das wollte er aber nicht, und ich hörte wiederum 2 Monate nichts von ihm.

Dann meldete er sich erneut mit der Aufforderung, ihm den kompletten Betrag zurück zu überweisen, er mache das jetzt erst einmal allein vor Gericht, und wenn das nicht funktioniere, könnte ich ihn dann ja in der 2. Instanz in der Berufung vor Gericht immer noch vertreten.

Als Anwältin kann ich dazu nur sagen: leider ein völlig unprofessionelles und übertrieben geiziges Verhalten! Zum einen geht es um mehrere hunderttausend Euro, wenn man das mal anhand der Lebenserwartung hochrechnet. Zum zweiten steht in diesem Fall auf der Gegenseite eine gewiefte Anwältin, die meinem Mandanten - promovierter Ingenieur - in juristischen Fragen wohl weit überlegen ist. Die Ehefrau hat an dieser Stelle nämlich nicht gespart. Zum dritten habe ich ihn darüber belehrt, daß er Sach- und Rechtsausführungen, die er in 1. Instanz hätte machen können und aus Unwissenheit nicht gemacht hat, in der zweiten Instanz nicht mehr anbringen kann. Das ist in der sog. Zivilprozeßordnung so geregelt.

Zum vierten steige ich als Anwältin garantiert nicht in einer Berufungsinstanz ein, nachdem das Kind schon vorher in den Brunnen gefallen ist und keine Lorbeeren mehr zu holen sind.

Denn sparen kann der Mandant sicher nur mit einer guten anwaltlichen Vertretung - aber die dann von Anfang an!

Der Mandant überlegt noch........!

Fazit: Liebe Manager von großen Firmen, die Sie gut verdienen und eine gute Ausbildung haben: würden Sie auch, statt ein Auto zu kaufen, erstmal selber eins bauen, und, wenn es dann nicht fährt, zu einem Autohersteller gehen, um zu fragen, ob die ihr selbst gebasteltes Auto zum Fahren bringen? Und würden Sie dort auch viel Geld ausgeben, nur um am Ende festzustellen, daß das Auto vermutlich nie fahren wird, weil Sie halt einfach kein Profi im Auto bauen sind? Nein? Dann beauftragen Sie doch bitte auch in rechtlichen Fragen einen Profi, denn in Ihrem Berufsbereich sind Sie das doch auch, und sparen Sie damit am Ende vielleicht viel Geld. Sehen Sie nicht die absoluten Anwaltskosten, sondern die Summe, die Ihnen der gute Fachanwalt sparen kann, und in den meisten Fällen werden Sie unterm Strich ein positives Saldo haben!

Dr. Inge Rötlich
Fachanwältin für Familienrecht und
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

geschrieben am: 01.05.2010 - 14:26:01 von: DrIngeRötlich in der Kategorie Aktuelles
1778 mal gelesen
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