Eheschließung: Kirchliche Trauung ohne Standesamt
Zum 1.1.2009 ist eine Änderung im Personenstandsgesetz in Kraft getreten. Die §§ 67, 67, die vorsahen, dass eine kirchliche Trauung erst nach standesamtliche Eheschließung möglich ist, sind ersatzlos gestrichen worden. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, sich allein kirchlich trauen zu lassen.
Das Verbot bestand seit 1885. Zuvor bildeten kirchliche und staatliche Ehe eine rechtliche Einheit. Doch unter dem Einfluss der Aufklärung entfernten sich die weltliche und die kirchliche Auffassung von der Ehe so weit, dass eine Trennung erforderlich wurde. Es wurde die Zivilehe obligatorisch eingeführt, die vor der kirchlichen Trauung geschlossen werden musste. Diese Regelung war erforderlich, weil zu befürchten war, dass die Bevölkerung die Zivilehe aus alter Gewohnheit oder Tradition ignorieren und sich weiterhin ausschließlich kirchlich trauen lassen würde.
Diese Sorge hat der heutige Gesetzgeber nicht mehr. § 1310 BGB lässt keinen Zweifel daran, dass nur die standesamtliche Eheschließung eine Ehe im Rechtssinne begründen kann. Aus der Sicht des staatlichen Rechtes handelt es sich bei nur kirchlich getrauten Paaren um nichteheliche Lebensgemeinschaften. Das staatliche Eherecht ist darauf nicht anwendbar.
Das hat zur Folge, dass nur kirchlich verheiratete Partner ihre Rechtsbeziehungen zueinander über entsprechende Partnerschaftsverträge gestalten sollten, wenn sie ihr Verhältnis während des Bestehens sowie für die Zeit nach einem etwaigen Scheitern ihrer Beziehung regeln wollen. Umgekehrt beendet eine nach einer Scheidung geschlossene Kirchenehe nicht den Geschiedenenstatus. Eine Witwenrente, die bei einer Wiederheirat entfallen und nur mit einem Einmalbetrag abgefunden werden würde, bleibt bei bloßer kirchlicher Ehe bestehen, da keine Wiederheirat im staatlichen Sinne gegeben ist.
Paare, die aus romantischen oder religiösen Gründen lediglich kirchlich heiraten wollen, sollten sich klar darüber sein, welche rechtlichen Konsequenzen das haben kann.
Hallo. Mein Verlobter und ich würden gerne nächstes Jahr heiraten, und zwar erst kirchlich und dann standesamtlich im Ausland. Ich habe j...
10.09.2010 - 11:21:49:
Ihre Frage / Meinung? Wir wollten kichlich heiraten da ich Witwenrente beziehe. Unser Dekan behauptet das zwar das Gesetz in Deutschland duc...
21.03.2010 - 13:06:02:
Lebe in Scheidung und möchte meine Lebenspartnerin Kirchlich heiraten ohne Standesamt sie ist Witwe , ist das möglich ?
Autor:
Maria U. Lottes
Anwaltskanzlei Lottes
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