Ehevertrag zweistufig prüfen 0/5

Ein Ehevertrag ist in 2 Stufen zu prüfen:

1. Inhaltskontrolle
Bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses wird geprüft, ob der Vertrag nach § 138 BGB nichtig ist. Es findet eine Gesamtwürdigung des Vertragsinhaltes statt. Betrachtet wird die konkrete Situation der Parteien bei Vertragsschluss und ihre Vorstellungen über die Gestaltung der Ehe.Wenn einer danach unangemessen benachteiligt wurde, ist der Vertrag nichtig.

2. Ausübungskontrolle
Bezogen auf den Zeitpunkt, in dem einer sich auf den Vertragsinhalt beruft (meist Scheidung), wird geprüft, ob der bisherige Eheverlauf vom ursprünglich vorgestellten Verlauf abweicht. Ergibt dies eine unangemessene Benachteiligung des einen, ist der Vertrag nicht sofort nichtig wie oben, sondern es ist eine Vertragsanpassung, meist in Form eines Nachteilsausgleiches, notwendig.

geschrieben am: 01.03.2007 - 17:02:23 von: vonderwehl in der Kategorie Ehevetrag
(Geändert 06.03.2007 - 18:33:16) 2564 mal gelesen
Fragen und Antworten: 1 Kommentare


Sicherheitscode (nur für Gäste):

(Achtung öffentliche Frage für jeden einsehbar!
Möglichst keine Kontaktdaten und Emailadressen angeben!)

Bewerte diesen Artikel: Bewertung:
0/5 basierend auf 0 Stimmen
E-Mail:
gesendet von
E-Mail an
20.07.2007 - 15:15:42:
Hallo, wenn nun das Gericht nicht eindeutig festhalten kann ob der Eheverlauf vom ursprünglichen Verlauf abgewichen ist, was dann? Beis...

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services