Entschädigung Abgeordnete = Einkommen? 0/5

Bei Unterhaltsberechnungen stellt sich die Frage, ob die
Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete, Bürgermeister und Kreisräte usw Einkommen ist, das für Unterhalt herangezogen wird. Dagegen spricht: es sind Pauschalen zur Abgeltung mandatsbedingter Aufwendungen. Dennoch gilt: Sie zählen zum Einkommen, soweit die mandatsbedingten Aufwendungen nicht konkret dargelegt und belegt werden können, so der BGH.

Was ist nun aber mit den sogenannten Pflichtbeiträge und Spenden des Abgeordneten an seine Partei? Sind dies nicht abzugsfähige Belastungen, wie ein OLG mal entschied? Ich meine schon, denn sonst wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass es sich auch bei den Spenden auch um eine Pflicht des Abgeordneten handelt. Zum anderen haben diese Beträge für den Unterhalt der Gläubiger auch während des Zusammenlebens der Familie nicht zur Verfügung gestanden und daher die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt.


Regelmäßig wird man 2/3 der Entschädigung als Aufwand ansehen können. Etwa 1/3 zählt zum Einkommen.

geschrieben am: 02.03.2007 - 17:42:50 von: vonderwehl in der Kategorie Unterhalt
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Fragen und Antworten: 7 Kommentare


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04.11.2012 - 12:40:19:
haben Sie die BGH Fundstelle?
10.06.2009 - 11:58:48:
hallo ich hätte gerne interessante zahlen über abgordnete
03.12.2007 - 16:35:33:
wie es in der Praxis zu handhaben ist, kann ich leider nicht sagen. Das könnte u.U. der Steuerberater? Je mehr belegt werden kann, desto we...

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