Familiäre Gewalt unbedingt dokumentieren! 5/5

Leider kommt es immer häufiger innerhalb der Ehe und Familie zu gewalttätigen Übergriffen. Diese treten in Gestalt körperlicher Gewalt (Prügel etc.) und seelischer Gewalt (z.B. in Form von Bedrohungen wie "Ich bringe Dich um!") auf.

Stellen Sie in Ihrem Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis fest, dass es zu derartigen Übergriffen gekommen ist oder laufend kommt, so sollten Sie sich nicht scheuen, die betroffene Person darauf anzusprechen. Schweigen ist hier mit Sicherheit der falsche Weg, und zwar aus folgenden Gründen:

Ist die betroffene Person ein Kind, so sollte auf jeden Fall - vorzugsweise in Absprache mit einem nicht tatbeteiligten sorgeberechtigten Elternteil - das Jugendamt informiert werden, das dann von Amts wegen tätig werden muss. Das Jugendamt oder ein Amtspfleger wird dann notfalls "Anwalt des Kindes" gegenüber seinen Eltern.

Bei Erwachsenen hindert meist die Angst vor weiterer Gewalt und Repression den Gang zur Polizei. Als Anwalt gibt man Mandanten in der Regel (z.B. in Bußgeldsachen) auch den Rat, keine Aussagen zu machen. Im familienrechtlichen Kontext ist Schweigen indessen der größte Fehler, den man begehen kann.
Das Unrecht muss an die Öffentlichkeit. Daher sollten alle erforderlichen - natürlich den wahren Gegebenheiten entsprechenden - Aussagen bei der Polizei gemacht werden und sodann Strafanzeige erstattet sowie alle erforderlichen Strafanträge gestellt werden.
Daraufhin muss ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Damit ist der Vorfall zumindest "amtlich". Ob es schließlich zur Anklage oder gar einer Verurteilung kommt, ist natürlich eine andere Frage. Hat der Täter einen "guten" Verteidiger, so mag die Sache für ihn wohl glimpflich ausgehen. Gleichwohl bleibt etwas zurück, und sei es nur die Lehre, dass man "so etwas" nicht tut!

Nun werden Sie einwenden: Wozu dann das Ganze?

Ganz einfach! Nur wer Unrecht öffentlich macht, kann später in einem familienrechtlichen Verfahren (z.B. wegen Unterhalts oder in einer Sorgerechtssache) nachweislich behaupten, die Gegenseite habe ihre angeblichen Rechte verwirkt.
Wer Gewalt gegen seinen Ehepartner (und/oder Kinder) ausübt, ist kaum geeignet, einen Erziehungsauftrag alleinverantwortlich wahrzunehmen.
Gleiches gilt beim Unterhalt. Wer Unterhalt verlangt, zuvor aber extensive physische und/oder psychische Gewalt auf den vermeintlich Unterhaltsverpflichteten ausgeübt hat, hat seinen Unterhaltsanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit verwirkt. Das gilt - übrigens auch im Erbrecht - sogar für ein an sich bedürftiges Kind gegenüber seinen Eltern.

Vor diesem Hintergrund rate ich dringend: Dokumentieren Sie sämtliche Vorfälle sorgfältig (Was? Wann? Wo? Wer kann es bezeugen?) und sprechen Sie darüber mit Ihrer Familie, mit Freunden und vor allem mit Ihrem Anwalt!

In der Hoffnung, dass Sie oder Ihre Freunde und Bekannten diesen Rat nie benötigen werden, verbleibe ich

mit besten Grüßen
Ihr E. A. Kolb

geschrieben am: 05.10.2007 - 12:09:50 von: rakolb in der Kategorie Praxiserfahrungen
6383 mal gelesen
Fragen und Antworten: 7 Kommentare


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27.07.2012 - 23:04:48:
Vorsicht mit Vorurteilen, denn die Professionen streiten. Manchmal ist ein elterlicher Dissens, nicht wirklich einer und intrafamiliäre Gew...
23.11.2011 - 12:43:22:
Schlimm finde ich, dass Eltern nichts tun können außer Dokumentieren, wenn deren erwachsene Töchter immer wieder jede Form von Gewalt erl...
06.09.2011 - 15:32:47:
Davon merke ich nichts. Werrde andauernd mit den Kindern verklagt und die Psycho Tante bekommt überall recht. Den Glauben an diesen Recht...

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

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