Getrennt und trotzdem lachender Erbe?
Ein schwerer Verkehrsunfall, die Frau stirbt noch am Unfallort. Ihr Ehemann hatte sie vor Monaten wegen einer anderen Frau verlassen.Der Rosenkrieg tobt.
Jetzt beerbt der untreue Ehemann die Verunglückte.
Nach dem Gesetzt verliert der Ehegatte erst dann sein gesetzliches Erbrecht, wenn zur Zeit des Todes die Voraussetzungen für die Ehescheidung vorlagen und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
Was ist zu tun?
Sofortmaßnahme: den Noch-Ehepartner nach der Trennung zumindest durch ein handschriftliches Testament enterben oder ein bestehendes Testament widerrufen. Vielleicht ist ein gegenseitiger Verzicht auf Pflichtteilsansprüche durchsetzbar. Unbedingt an die Änderung der Bezugsrechte aus einer Lebensversicherung denken. Wenn diese nicht widerrufen wurden, bekommt der Ehepartner auch noch die Lebensversicherungssumme dazu.
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Autor:
Rotraut Kürten
Kürten Rechtsanwälte
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