Ist Elterngeld Einkommen? 0/5

Elterngeld wird für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gezahlt. Elterngeld ist grundsätzlich Einkommen, jedoch ist gemäß § 11 BEEG ein (Frei-)Betrag in Höhe von 300,- Euro monatlich kein unterhaltsrechtliches Einkommen, dieses wird also vom Einkommen abgezogen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs vorliegt oder der Elterngeld-Bezieher gegenüber einem minderjährigen Kind erhöht leistungsverpflichtet nach § 1603 Absatz 2 BGB ist. Bei doppelter Laufzeit des Elterngelds, bei der nur jeweils der halbe Monatsbetrag gezahlt wird, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt, sind lediglich 150,- Euro monatlich anrechnungsfrei. Die über 300,- Euro oder 150,- Euro hinausgehenden Beträge sind unterhaltsrechtliches Einkommen.

geschrieben am: 28.01.2011 - 20:21:01 von: RKürten in der Kategorie Unterhalt
2917 mal gelesen
Fragen und Antworten: 2 Kommentare


Sicherheitscode (nur für Gäste):

(Achtung öffentliche Frage für jeden einsehbar!
Möglichst keine Kontaktdaten und Emailadressen angeben!)

Bewerte diesen Artikel: Bewertung:
0/5 basierend auf 0 Stimmen
E-Mail:
gesendet von
E-Mail an
30.11.2015 - 11:57:34:
Ist Elterngeld ein EInkommen und erhalte ich nach einem einjährigen Bezug von Elterngeld Arbeitslosengeld?
01.09.2012 - 14:14:19:
Das Elterngeld war bei mir weniger als ErziehungsgeldTrotz 220h Monatlichem arbieten : ich nahm 2 Erziehungsjahre jeweils 300 euro pro Mon...

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services