Ist Elterngeld Einkommen?
Elterngeld wird für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gezahlt. Elterngeld ist grundsätzlich Einkommen, jedoch ist gemäß § 11 BEEG ein (Frei-)Betrag in Höhe von 300,- Euro monatlich kein unterhaltsrechtliches Einkommen, dieses wird also vom Einkommen abgezogen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs vorliegt oder der Elterngeld-Bezieher gegenüber einem minderjährigen Kind erhöht leistungsverpflichtet nach § 1603 Absatz 2 BGB ist. Bei doppelter Laufzeit des Elterngelds, bei der nur jeweils der halbe Monatsbetrag gezahlt wird, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt, sind lediglich 150,- Euro monatlich anrechnungsfrei. Die über 300,- Euro oder 150,- Euro hinausgehenden Beträge sind unterhaltsrechtliches Einkommen.
Ist Elterngeld ein EInkommen und erhalte ich nach einem einjährigen Bezug von Elterngeld Arbeitslosengeld?
01.09.2012 - 14:14:19:
Das Elterngeld war bei mir weniger als ErziehungsgeldTrotz 220h Monatlichem arbieten : ich nahm 2 Erziehungsjahre jeweils 300 euro pro Mon...
Autor:
Rotraut Kürten
Kürten Rechtsanwälte
Ähnliche Fachartikel
- Entschädigung Abgeordnete = Einkommen?
- Das neue Elterngeld - die Grundlagen
- Elterngeld und Auswirkung auf den Unterhalt
- Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes und eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils
-
von diesem Autor:
- Der Vater als Möglichkeit der Kinderbetreuung?
- Ist Elterngeld Einkommen?
- Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes und eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils
- Volljährig - und was ist jetzt mit dem Unterhalt?
- Verpflichtung zur Vorlage einer Jugendamtsurkunde