Jugendamt? Nein, danke! Teil I
In Fragen des Kindesunterhaltes erhalten kinderbetreuende Elternteile, die an sich Anspruch auf Beratungshilfe hätten, seitens der Amtsgerichte meist keinen Berechtigungsschein für die Beratung durch einen Anwalt. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass eine Beratung bei Unterhaltsansprüchen Minderjähriger kostenfrei durch das Jugendamt erfolgen könne. Also bedient sich der betreuende Elternteil daraufhin der Hilfe des Jugendamtes. Oft mit verheerenden Folgen! Andererseits werden barunterhaltspflichtige Elternteile von Jugendämtern häufig aufgefordert, Jugendamtsurkunden für Kindesunterhalt errichten zu lassen. Dabei zeigt eine Überprüfung der Berechnungen der Jugendämter, dass hierbei eklatante Fehler gemacht werden, die nur schwer oder gar nicht korrigierbar sind und im Ergebnis für den Unterhaltspflichtigen sehr teuer werden können.
Ich werde in der Reihe "Jugendamt? Nein, danke!" in loser Folge Fälle aus meiner Praxis schildern, aus denen letztlich hervorgeht, dass ich von einer Ersetzung (fach-)anwaltlicher Aufgaben durch das Jugendamt nur deutlichst warnen kann.
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Autor:
Stefan Scharfenberg
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Scharfenberg
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