Keine Mithaftung der Ehefrau aus Darlehen 4.5/5

Vielfach haben Banken in der Vergangenheit beim Kauf oder Bau eines Hauses, Kredite nur dann vergeben, wenn beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Dies oftmals schon deshalb, weil eine Kreditvergabe rechnerisch nur dann möglich war, wenn das gemeinsame Einkommen eingesetzt wurde. Das OLG Düsseldorf hat noch einmal die Grundsätze der Nichtigkeit solcher Verträge zusammengefasst. Echter Darlehenschuldner ist die Ehefrau nur dann, wenn sie als gleichberechtigte Vertragspartnerin Anspruch auf Auszahlung des Darlehens hat. Maßgebend sei die tatsächlich gewollte Rechtsfolge. Die Ehefrau muss ein eigenes sachliches oder persönliches Interesse haben und über die Verwendung der Mittel gleichberechtigt mitenscheiden können. Am Erwerb einer Immobilie, das nur im Eigentum des Ehemannes steht, hat die Ehefrau kein solches Interesse. Danach hatte die Ehefrau nur die Mithaftung übernommen. Eine solche Mithaftung oder Bürgschaft ist dann sittenwidrig, wenn der Bürge finanziell krass überfordert wird. Eine solche Überforderung liegt vor, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die Zinsen aus dem unpfändbaren Teil seines Einkommens dauerhaft tragen kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn eine Schuld von über 33.000,-- € begründet werde. (OLG Düsseldorf Beschl. vom 16.10.2006 I-16 W 57/06)

geschrieben am: 20.06.2007 - 15:57:06 von: Strieder in der Kategorie Aktuelles
(Geändert 20.06.2007 - 16:38:59) 5774 mal gelesen
Fragen und Antworten: 6 Kommentare


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19.04.2010 - 14:56:55:
Sehr merkwürdig die Haushälfte beanspruchen aber Darlehen geht nichts an.
15.04.2010 - 13:19:39:
Lächerlich! Ex unterschreibt bei Hauskauf muss angeblich nicht haften? Aber das 1/2 Haus gehört ihr? Dagegen hat Sie nichts obwohl vom ...
16.10.2009 - 01:15:41:
Unser Konto ist überzogen. dafür will mein Ehemann auf Anraten der Sparkasse ein darlehen aufnehmen. Ich soll mit unterschreiben, obwohl i...

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