keine starre Umgangsregelung bei einem 16-jährigen Kind 
Das Kammergericht in Berlin (FamRZ 2010, 122)hat entschieden, dass bei einem sechzehnjährigen Kind eine starke und feste Umgangsregelung durch das Gericht nicht angeordnet werden kann. Das Kammergericht war der Auffassung, dass eine solche starre Regelung das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzen würde.
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
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