Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich 2/5

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Umstand, dass ein Ehegatten allein aufgrund seiner in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten, kein Grund den Versorgungsausgleich (VA) nicht durchzuführen oder zu kürzen.
In seinem Beschluss vom 11.09.2007 (XII ZB 262/04) hat der BGH diese Entscheidung in einem Fall getroffen, indem der Ehemann aufgrund seiner Selbstständigkeit keinerlei Rentenanwartschaften begründet hatte und die Ehefrau aufgrund ihrer erworbenen Kindererziehungszeiten ausgleichspflichtig war. Der BGH hat hierin allein keine grobe Unbilligkeit gesehen, die einen Ausschluss des VA nach § 1587 c BGB rechtfertigt. Solche Kindererziehungszeiten, die während der Ehe erworben wurden, stehen solchen Rentenanwartschaften gleich, die auf Beitragszahlungen beruhen.
Eine unbillige Härte im Sinne des § 1587 c BGB liegt nur dann vor, wenn eine schematische Durchführung des VA unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken des VA, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde. Da die Anrechte aufgrund von Kindererziehungszeiten nach §§ 3, 56 SGB VI in der Rentenversicherung verankert sind und auf der Lebensentscheidung beider Ehegatten beruhen, sind sie auch im VA zu berücksichtigen. Schließlich unterliegen dem VA sämtliche während der Lebensgemeinschaft erworbenen Versorgungsanrechte.Eine Unterscheidung innerhalb der einzelnen Anrechte erfolgt nicht.
Für einen Ausschluss müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Ergebnis grob unbillig erscheinen lassen. Hier wäre z.B. an eine kurze Ehedauer zu denken. Auch die Selbstständigkeit des Ehemannes reicht hierfür nicht aus, da durch fehlenden Beiträge
in der ehe Aufwendungen erspart wurden, von denen beide Ehepartner teilhatten.

geschrieben am: 06.04.2008 - 00:01:13 von: in der Kategorie Versorgungsausgleich
10138 mal gelesen
Fragen und Antworten: 4 Kommentare


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20.06.2012 - 17:28:12:
Sind die Kindererziehungszeiten auch im seit dem 1.9.2009 geltenden neuen Recht im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen? MfG Pelzer
02.05.2011 - 16:30:59:
Werden bei einer Scheidung im Versorgungsausgleich die Kindererziehungszeiten der Mutter allein berechnet? Entgeldpunkte ohne Kindererziehun...
10.04.2010 - 15:27:51:
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