Kindesunterhalt auch im Berufsgrundbildungsjahr  0

das OLG Braunschweig hatte zu entscheiden, ob er der Unterhaltspflichtige für sein Kind auch Unterhalt schuldet, wenn dieses Kind ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert. Das OLG hat dem Kind diesen Anspruch so gebilligt insbesondere mit den Argumenten, dass das Berufsgrundbildungsjahr zu einer Verkürzung der Lehrzeit führen würde und außerdem diese Maßnahme auch die Chancen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes erhöhen würde.

geschrieben am: 04.04.2011 - 03:55:26 von: vonderwehl in der Kategorie Kindesunterhalt
279 mal gelesen
Fragen und Antworten: 1 Kommentar


Sicherheitscode (nur für Gäste) :
1
Bitte übertragen Sie die Zeichen in der Grafik in das Feld rechts davon.
(Achtung öffentliche Frage für jeden einsehbar!
Möglichst keine Kontaktdaten und Emailadressen angeben!)

Bewerte diesen Artikel: Bewertung: 0 0/5 basierend auf 0 Stimmen
E-Mail:
gesendet von
E-Mail an
03.02.2012 - 06:28:27:
.zum OLG Urteil eine weiterführende Frage. Könnte während der Berufsgrundschuljahre eines jetzt 17 jährigen, zur Erlangung des Haupt-Schul-A...

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services