Kindesunterhalt; Düsseldorfer Tabelle 2010, Änderungen
Seit dem 1.1.2010 ist wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Damit steht bei vielen Unterhaltspflichtigen/Unterhaltsberechtigten eine Anpassung der Unterhaltsbeträge an.
Auch bei der nunmehr geltenden Düsseldorfer Tabelle wurden die Unterhaltsbeträge wieder an die Lebenshaltungskosten angepasst. Die Tatsache, dass eine Erhöhung um nahezu 13% erfolgt ist, hängt auch damit zusammen, dass eine weitere Komponente dieser Tabelle, die ebenfalls maßgeblich zu beachten ist, geändert wurde. Es ist daher wesentlich zu berücksichtigen, dass die Tabellenbeträge 2010 nunmehr nur noch den monatlichen Unterhaltsbedarf, bezogen auf 2 Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang, angeben. Bei den bis 2010 geltenden Düsseldorfer Tabellen waren die Tabellenbeträge noch ausgelegt auf den Unterhaltsbedarf bezogen auf 3 Unterhaltsberechtigte.
Auf Grund dieser wesentlichen Veränderung, besteht erhöhter Beratungsbedarf sowohl für Unterhaltsberechtigte, als auch für Unterhaltsverpflichtete. Da sich durch die Reduzierung von 3 auf 2 Unterhaltsberechtigte in vielen Fällen eine Veränderung bei der Herauf- oder Herabstufung innerhalb der Einkommensgruppen ergeben kann. Insoweit ist es möglich und, dass bei einer früheren Berechnung des Unterhalts, ein Unterhaltspflichtiger, aufgrund der Unterhaltspflicht gegenüber 2 Unterhaltsberechtigten, um eine Einkommensgruppe höher gestuft wurde. Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle, welche nunmehr auf den „Normalfall“ einer Unterhaltspflicht nur noch gegenüber 2 Unterhaltsberechtigten ausgelegt ist, dürfte aber eine solche Höherstufung nicht mehr erfolgen. Ein vorhandener Unterhaltstitel müsste daher abgeändert werden.
Daher ist nicht lediglich, wie bisher, zu einem vorhandenen Prozentsatz des Mindestunterhalts ein neuer Betrag aus der Tabelle zu entnehmen, sondern insbesondere zu überprüfen, für wie viele Personen der Unterhaltsverpflichtete Unterhalt zu zahlen hat.
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Hallo, was ist mit der zahlung von Unterhalt, wenn jahrelang nicht gezahlt worden ist. Erlischt dann der Anspruch oder muss nachgezahlt wer...
11.03.2010 - 14:13:32:
muß ein im mai 2009 erworbener titel über 240,-€ jetzt auf 272,-€ angepasst werden?
19.02.2010 - 10:12:17:
Guten Morgen! Was heißt das jetzt bei einem Unterhaltsgläubigem? Letztes Jahr um zwei Gehaltsgruppen hochgestuft? (2. Gruppe + Hochstufu...
Autor:
Rechtsanwalt/Fachanwalt FamR Karl-Heinz Seitz
Sommer & Seitz
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