Kommentare über Schmerzensgeld im Zugewinn:

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124 von 237 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.04.2007 - 02:38:31:

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#1
habe die dringende Frage, wie die "Teilung" aussieht, ob ja o. nein, wenn dauerhafte/irreparable Schäden vorhanden sind u. zwar so, dass man z.B. Hilfe (Haushalt u.z.T. persönl....u.ä...)braucht. Wie wird dann Schmerzensgeld u. Schadenersatz... gerechnet/geteilt????
vonderwehl

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125 von 235 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.04.2007 - 03:01:18:

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#2
ich bitte diese Frage im Forum diskutieren zu lassen und ein paar mehr Details mitzuteilen (wer ausgleichspflichtig usw.)

_____________________
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

"Niemand ist so schlecht, wie er von dem anderen in der Scheidung gemacht wird"



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Fertig 02.12.2008 - 08:08:27:

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#3
Ihre Frage / Meinunng?
Was ist zu erwarten, wenn eine junge Frau nach schweren PKW-Unfall eine max. hohe Querschnittlähmung hat, der Ehemann sich nach wenigen Monaten verabschiedet und die Scheidung einreicht, aber schon Schmerzensgeld anteilig wg. eines erforderlichen Hausumbaues ausgezahlt wurde?
Würde mich sehr interessieren, danke für Ihre Antworten!

Gruß Gast
vonderwehl

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63 von 122 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 02.12.2008 - 08:14:51:

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#4
ich verstehe die Frage nicht ganz. Wenn Teile des Schmerzensgeldes in gemeinsames Vermögen geflossen sind, wird nur noch über diese Teile des Vermögens ein irgendwie geartete Ausgleich zu schaffen sein.

Grundsätzlich will der BGH Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich miteinbeziehen, was nicht nur ich, sondern viele andere Praktiker für unsachgemäß halten.

_____________________
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

"Niemand ist so schlecht, wie er von dem anderen in der Scheidung gemacht wird"
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83 von 136 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 13.01.2009 - 05:18:19:

Betreff: Zugewinn, Schmerzaensgeld nach Unfall
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#5
Hallo noch mal Herr v.d.Wehl,

zu dem vorher angesprochenen Beispiel: Die Ehe war sehr kurz vor dem Unfall erst geschlossen worden (drei Monate zuvor), der Ehemann ist arbeitslos, die Frau hatte ihn als Sekretärin mit langjähriger Anstellung bereits vorher 2 J. lang durchgezogen. Dann der Autounfall, an dem sie unschuldig war, das Schmerzensgeld wurde anteilig ausbezahlt, weil sie ein Haus bauen wollte/musste, um mit der ultrahohen Querschnittlähmung mit Beatmung eine Unterbringung hat. Diese Haus ist jetzt gerade in der Fertigstellung. Zwei Monate nach Einlieferung bei uns, d.h. 1 Jahr nach dem Unfall später hat der Ehemann eine andere, das kommt raus, Trennung jetzt fast ein Jahr lang, Scheidung läuft. Der Mann hat ihr kürzlich mitgeteilt, dass nach seinem Anwalt ihm auch ein Teil des Schmerzensgeldes zustehe, was nach dem Buchstaben ja wohl auch so ist.

Frage: Wie wäre Ihre Einschätzung, wenn er auf Herausgabe eines Teiles klagen würde, was würde man ihm zusprechen bei der Lage der Dinge? Hat er überhaupt Chancen, dass ein Gericht bei dieser Sachlage ihm etwas zuspricht oder ist nicht nach Treu und Glauben ohnehin zu erwarten dass er nichts bekäme?
Immerhin hat er ja zur Bewältigung kaum beigetragen auch nicht zur Linderung ihrer Situation in Form von Pflegeleistungen o.Ä., sie war die ganze Zeit im Krankenhaus.

Danke für eine Antwort!
vonderwehl1


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69 von 119 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 13.01.2009 - 05:37:14:

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#6
ich würde nicht zahlen und die Frage gerichtlich klären lassen



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53 von 98 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 20.08.2009 - 04:45:54:

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#7
Sgh Herr von der Wehl,
in einem laufenden Sch.Verfahren will die
Gegenpartei beim Zugewinn Schmerzensgeld
in Ansatz bringen. Dieses Geld wurde in 1999 für einen erlittenen Unfall gezahlt
und ist in die gem. Haushaltskasse eingeflossen u. verbraucht worden.
Das Geld diente als Abfindung.
Gehört dieser Betrag nun in den Zugewinn
und muß er berücksichtigt werden. Die vertretenden Kollegen sind sehr unterschiedlicher Meinung. Das BGH scheint sich hierzu auch nicht festzulegen. Gibt es Urteile?
Danke für Ihre Antwort u. einen schönen Tag.
MfG W. Samse



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Fertig 09.11.2009 - 06:40:34:

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#8
Ich habe durch einen Unfall eine 52%ige Invalidität erlitten und dafür von meiner privaten Unfallversicherung eine Geldleistung erhalten. Wird diese beim Zugewinnausgleich mit berücksichtigt?



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Fertig 20.11.2009 - 05:25:57:

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#9
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Aufmerksamkeit habe ich ihren Beitrag bez. Schmerzensgeld im Zugewinn gelesen, da evtl. in dem Bereich bei meinen Fall, eine Klärung gerichtlicher seits zu erwarten ist.
Kurz zu meinen Fall. Nach ca. 5 Jahre Ehe, hatte ich vor 2 Jahren einen Verkehrsunfall mit resultierender 100% Schwerbehinderung und bleibender Lähmung. Auszug der Ehefrau ca. 1 Jahr nach Unfall, sprich vor einem Jahr. . Schmerzensgeld Auszahlung ist demnächst zu erwarten und wird daher vor der Scheidungseinreichung eingehen. Daher meine Frage: hat meine Ehefrau Anspruch, da sie mich ja nicht lange bzw. überhaupt nicht pflegen musste und bin ich überhaupt zur Aussage verpflichtet ? Wen es ein gültiges Urteil im dem Bereich gibt, und das Schmerzensgeld in meinem Fall nicht Berücksichtigung im Zugewinn darstellt ?
Danke im voraus.
Ein dankbarer Gast



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Fertig 26.05.2010 - 03:46:59:

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#10
Hallo Herr Wehl,
mit Interesse 'mußte' ich leider Ihre Seiten verfolgen... Ich bin vor ca 13 Jahren zu 100% schwerbehindert geworden ; habe wegen (massiv) bleibender Schäden Schmerzensgeld bekommen... Habe mich mit letzter Kraft da'rausgezogen' u. gehe zum Glück wieder arbeiten! Aber jetzt nach der Trennung von meinem Mann will er sich an meinem Schmerzensgeld bereichern, was ich für den drohenden Fall - Pflegefall zu werden o. betreutes Wohnen - mir weglegen will, damit ich den Kindern nicht zur Last werde... Muß ich denn genaue Auskunft über Schmerzensgeld- erhalt,-höhe etc. abgeben? Kann ja nicht richtig sein, daß er einen Teil davon bekommt, das Geld ist dann spurlos verschwunden "verbraucht" u. er zieht sich dann im Notfall natürl. weil dann - geschieden - aus jeder Verantwortung raus u. die Kinder müßten dann evtl. mitzahlen. Das kann doch nicht so richtig sein!!?!; sich auf "Vater Staat" o.Krankenkasse da zu verlassen wäre zieml. leichtsinnig u. dumm, wenn man nicht am Hungertuch nagen wollte u. jede Lebensqualität + Hilfe im HH. wäre dann endgültig verloren, wenn dafür kein Geld mehr da ist - .!?! Was kann ich da machen? Ich bitte Sie verzweifelt um Ihren schnellstmöglichen Rat. Danke.
Beste Grüße
Ich, eine Leidgeprüfte (in doppelter Hinsicht so gesehen)- namenslos - wohl aus verständl. Gründen.



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27 von 50 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 23.02.2011 - 23:01:15:

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#11
Guten Morgen-mein Mann möchte sich nach 17 Jahren scheiden lassen. Durch einen Behandlungsfehler habe ich vor einigen Jahren 100.000 Euro Schmerzensgeld bekommen die aber komplett in den Umbau meines Hauses gegangen sind. Ich stehe alleine im Grundbuch. Es bestehen aber noch gemeinsam unterschriebene Darlehen von insgesamt 120.000 Euro. Wie verhält sich dann die Berechnung bei einem Zugewinn? Mein Mann erwartet wohl Geld von mir.
Vielen Dank

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