76 von 135 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 29.07.2008 - 13:43:10: Betreff: Wohnwert-Anrechnung oder Miete
#1
Ihre Frage / Meinung?
Sehr geehrte Frau Rae Falk,
ich habe gerade sehr interessiert Ihre Artikel gelesen. Und hätte nun eine Frage an Sie, dazu kurz die Geschichte für ein besseres Verständnis.
Mein Mann ist seit 2004 geschieden und bezahlt weiterhin ein Haus (mtl. ca. 1000€) in dem seine Ex-Frau mit seinem Sohn 12 Jahre lebt. Seine Tochter 17 Jahre lebt seit 1,5 Jahren bei uns. Die Ex hatte sich die ganzen Jahre gegen den Verkauf gewehrt. Nun hat sie endlich eingewilligt. Mein Mann bezahlt nach alter DT 142% Unterhalt an seinen Sohn. Ex weigert sich aber Unterhalt an ihre Tochter zu bezahlen.
Hätten wir nach neuem Unterhaltsrecht eine Möglichkeit Geld für die Bewohnung des im gemeinsamen Besitz befindlichen Hauses zu verlangen und wie könnte dieses gesetzmäßig aussehen.
Hier meine email Adresse: Daniela.kornmeier@t-online.de
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63 von 116 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 01.10.2008 - 01:55:45:
#2
Ich habe mein Haus schon vor der Eherschließung besessen. Seit Nov. 07 leben wir getrennt, die Scheidung läuft. Wie hoch muß ich mir einen Wohnvorteil anrechnen lassen?
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58 von 106 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 05.02.2009 - 03:00:13:
#3
hallo,lebe seit juli 07 getrennt habe ein haus was auf meinen namen läuft aber noch nicht abgezahlt ist wieso wird mir dann wohnvorteil angerechnet das haus ist 94 qm und ich zahle darauf eine tilgung von €357 und ab nächstes jahr €457 , hier wo ich wohne gibt nur einen metzger und ein kleines spargeschäft auch die verkehrslage ist nicht besonders nur jede std. 1 bus für in die nächste stadt
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40 von 74 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 15.01.2010 - 07:00:40:
#4
Hallo, wie verhält es sich, wenn der Wohnvorteil den Mindest-Selbstbehalt(890€)gleich ist oder überschreitet, bleibt dann zum Kauf von Lebensmittel nichts mehr ?
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38 von 75 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 02.03.2010 - 23:32:58:
#5
Hallo,
welchen Auswirkungern hat ein zu hoher vereinbarter Wohnwert auf den zu zahlenden Unterhalt und wie lage ist dieser vereinbarter Wert gültig?
Viele Dank für Ihre Hilfe
K. M.
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35 von 61 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 09.06.2010 - 04:36:59:
#6
Nehmen wir mal folgenden Fall an: Eine Ehepaar lässt sich scheiden. Kinder gehen zur Mutter. Vater zahlt Kindesunterhalt. Nach 3 Jahren erbt der Vater ein kleines Häuschen (70 m2 Wohnfläche). In wie weit wird hier ein Wohnvorteil, bzw. ein Wohnwert berechnet.
MfG Peter
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34 von 63 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 11.09.2010 - 06:20:33:
#7
Ihre Frage / Meinung? Ich lebe seit 4 Monaten von meinem Mann getrennt. Ich habe kein Einkommen, allerdings gehört mir die Eigentumswohnung. Mein Mann hat alles Bargeld abgeräumt und verdient netto monatlich 1.900,00 Euro. Wieviel Unterhaltsanspruch habe ich? Danke im voraus und Gruß Diggy
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26 von 55 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 19.09.2010 - 05:29:23:
#8
hallo, ich habe vor 2 jahren von meinem vater ein haus geschenkt bekommen (innerhalb der ehe) jetzt haben mein mann und ich uns getrennt. ich lebe mit den 3 kindern in dem haus, welches fast abbezahlt ist. wie errechnet sich jetzt der unterhaltsanspruch für die kinder und mich ? ich kann nur halbtags arbeiten, sohn ist erst 3 jahre alt.
ratlos
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41 von 74 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 05.10.2010 - 03:53:15:
#9
Ist schon komisch Hure zieht aus lässt Kinder bei Mann und bekommt noch Geld und andere Vorteile. Eventuell sollten Kinder und Vater unter Brücke
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34 von 57 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 06.10.2010 - 05:24:01:
#10
Kann und will einen Mietvorteil nicht akzeptieren, Wie kann es sein, dass die Frau die 12 Jahre nichts zahlt und mietfrei wohnt, mit einem neuen Kerl durchbrennten darf, die Kinder mitnimmt, und dann noch Unterhalt bekommt und das für sich und die Kinder. Zur Krönung noch einen sogenannten Mietvorteil kassieren darf der in Deutschland einfach pauschal abgerechnet wird ???? Habe eine OG – Wohnung in einem 2 Familien Haus. Das Haus ist ca. 110 Jahre alt, und kaum Isoliert. Dazu kommen Kosten für Versicherung des Hauses von über 600,00 € im Jahr für das gesamte Haus, bei einem Neubau würde man gerade mal 100 Euro zahlen. Diese erhöhten Kosten werden nicht berücksichtigt, wie darf das sein. Warum wird einfach pauschal abgerechnet. Ist doch Verarschung. Durch dieses Absurde Gesetz habe ich keinen Eigenbehalt von 1000 €, netto in der Tasche bleiben mir monatlich gerade mal 550 – 600 Euro über, davon muß ich alleine fürs Haus ca. 350 – 400,00 € Kosten bezahlen, soll ich mich erschießen – wo leben wir denn ??? Da bekommt ja jeder Asylant mehr Geld zum Leben. Habe mein ganzes Leben gespart um mir das alles aufzubauen – ein Haus, ein Auto und komlette Einrichtung, wie kann das sein, dass der Mann nur zahlen darf obwohl die Frau 12 Jahre gelebt hat wie ein König. Kann mir da mal einer erklären. PS: Erwäge eine Anzeige gegen die Regierung einzuleiten – aufgrund dieser absurden und Menschen verachtenden Gesetzte für das Leben des Mannes nach der gescheiterten EHE. Wer macht mit !?!?!?! Können uns als Männer doch nicht noch nach der Ehe ausziehen lassen obwohl die Weiber Zeit zum arbeiten hätten – und das genug…
könnte mir ja mal schreiben - dann gebe ich euch die E-Mail adresse bekannt gruß JR
ratlos
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27 von 49 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 24.11.2010 - 08:11:14:
#11
Soll ich meinen Zugewinn einklagen?
Die Ex will keine Einigung nur Geld! Die Ex will nicht aus Grundbuch trotz Schulden Wohneigentum deswegen Angebot von mir verzicht auf meinen Zugewinn (zu belegen)und Freistellung Schulden bei Bank gegen Übertragung der hälfte. Ex Pokert aber lieber mit nichts. Es grenzt irgendwie an Erpressung. Da die Kinder bei mir sind brauche ich aber mehr Zimmer und kann nicht einfach aus dem Wohneigentum raus und zahle und zahle.Was ist ausser dem Ärger wenn ich Zahlungen Bank Stadt usw einstelle und aus dem Eigentum rausgehe den ganzen Scheiß einfach stehn und liegen lasse? zumal mir ja dann auch kein Wohnvorteil angerechnet werden kann usw.
ratlos
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36 von 61 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 21.02.2011 - 00:08:20:
#12
Wie sieht das aus wenn Wohnvorteil aufgezwungen wurde bzw. ist. Kinder bei Vater die noch zieht aus ? Kann ja nicht sein das der Idiot alles zahlt oder??????
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15 von 31 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 10.03.2011 - 10:36:17:
#13
Ein Haus geerbt in der Ehe,ist das so zu sehen wie ein haus gemeinsam gebaut
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2 von 3 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 22.11.2011 - 14:11:16:
#14
meine ex u. sohn leben inmeinem mir hälftig gehörendem haus.sie bezahlt keinen nutzungsausgleich,oder miete an mich.. .kann ich nicht bezahlte miete/nutzungsausgleich zum teiel vom unterhalt abziehen?? wäre eine neu berchnung des kindesunterh.sinn voll?? i. zahle420.- mon.
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2 von 3 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 22.11.2011 - 14:32:29: