72 von 141 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 04.07.2008 - 15:49:00:
#1
Ich möchte meine Frage nochmals stellen: Mein Mann und ich leben getrennt-bisher ohne "Rosenkrieg".Jetzt möchte er einen Kontoüberziehungskredit ins Grundbuch eintragen lassen-wegen der günstigeren Zinsen -.Das Grundstück gehört im allein und auch er ist nur im Grundbuch eingetragen.Seinen Er4klärungen zufolge muss ich bei der Bank mit unterschreiben -allein nur zur Kenntnis-weil wir noch in Gütergemeinschaft sind und nicht geschieden.Ich habe mit dem Grundstück und dem Kredit so nichts "zu tun".Vielleicht kann jemand weiterhelfen.
Danke
boelzi
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72 von 151 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 10.07.2008 - 12:29:44:
#2
Jeder haftet für seine Schulden, für gemeinsame Schulden haften beide. Schulden beeinflussen aber den Zugewinnausgleich. Aufpassen macht Sinn.
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53 von 105 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 20.11.2008 - 10:06:59:
#3
Ist es besser noch dieses Jahr die Scheidung einzureichen oder ist es nach dem neuen Recht besser 2009? (8 Jahre Ehe)
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23 von 38 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 04.03.2011 - 13:42:05:
#4
Sehr geehrte Frau Luchtenberg,
können sie mir einen Anwalt in Aachen empfehlen, der mich auf einen Weg durch die Trennung kompetent begleiten kann, ohne einen Rosenkrieg zu unterstützen?